Wenn ich ein Buch in ein Theaterstück umschreibe,darf ich dann eine Szene für einen Vortrag öffentlich aufführen?

1 Antwort

Hallo TwinkleEyes,

die Antwort auf diese Frage hängt sehr stark davon ab, was du mit "öffentlicher Vortrag" meinst.

Mal ganz ausführlich:

Wenn du ein Kunstwerk auf Basis eines anderen Kunstwerks schaffst, dann erstellst du urheberrechtlich betrachtet eine "Bearbeitung" nach §23 UrhG. Eine solche "Bearbeitung" darf nicht ohne die Genehmigung des ursprünglichen Künstlers "veröffentlicht" werden.

Urheberrechtich geschützt an einem Buch sind nicht nur der Originaltext, sondern auch Plotverläufe, Szenen, Figuren etc. und sonst alles, was selbst "Werk"-Eigenschaften hat.

Das bedeutet grundsätzlich dürfte das Werk nicht ohne Erlaubnis vorgeführt werden. Für Schulen gibt es zwar eine Ausnahme vom Urheberrecht. (Die Schulverbände zahlen dafür Pauschalen an die jeweiligen Verwertungsgesellschaften)

Die Ausnahmen sind aber auch ziemlich eng formuliert: Du kannst dir den Paragraphen ja mal selbst durchlesen und überlegen, ob das für deinen Fall zutrifft: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html