Wenn ich bei einem Lernfahrer mitfahre, bin ich dann automatisch Beifahrer (Schweiz)?

4 Antworten

Als Fahranfänger mit einem blauen L auf dem Auto ist das Fahren nur dann erlaubt, wenn der Nebenmann eine gültige Fahrlizenz seit mindestens 3 Jahren und das 23. Lebensjahr überschritten hat.

In diesem Sinne darf als Beifahrer auf dem Nebensitz auch nur ein solcher Platz nehmen - andernfalls darf der Lehrling das Fahrzeug gar nicht lenken.

Ihr würdet bei dieser Konstellation also bestenfalls zu dritt im Auto sitzen: Der Lehrling am Steuer, nebendran ein routinierter Fahrer mit gültiger Lizenz und du hinten auf der Rückbank - was anderes ist nicht erlaubt.

Ob du dabei dann "Mitfahrer" oder auch "Beifahrer" genannt werden möchtest, ist Wortklauberei. Bei uns wird sowas übrigens auch einfach "Begleitfahrer" genannt. Du hingegen wärst einfach der "Passagier". Wichtig ist, dass neben dem Lehrling jemand sitzt, der erfüllt, was ich im ersten Abschnitt geschrieben habe.

Du darfst bei einem Lernfahrer nicht auf dem vorderen Beifahrersitz sitzen, sondern musst hinten auf die Rückbank.

Der vordere Beifahrersitz ist für die Person gedacht, die min. 23 ist und seit min. 3 Jahren im Besitz des Führerscheins der Kat. B ist.

Alle Personen auf die das nicht zutrifft haben auf der Rückbank platz zu nehmen.

Sollte sich unter den Beifahrern keiner finden auf den die Kriterien zutreffen, so darf die Person mit dem Lernfahrausweis auch nicht Fahren.

Du meinst denjenigen, der auf dem Beifahrersitz den Lernfahrer baufsichtigt und eben gewisse Vorgaben erfüllen muss (Mindestalter, wie lange dieser den Führerschein schon hat, ...). Dies erfüllst du nicht, also sitzt du auf der Rückbank ohne Aufsichtspflicht oder irgendetwas.

jeder der dort sitzt, ist Beifahrer