Wenn ein Spielstraße Schild geklaut wird ist dann immer noch 30Kmh oder 50?

11 Antworten

Wenn kein Schild vorhanden ist gilt die "Innerorts-Regelung". Weiter ist aber zu beachten ob sich diese Straße innerhalb einer 30-Zone befindet, dass würde die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduzieren. Ist dies nicht der Fall würde 50 gelten.

Weiter gilt aber auch die StVO welche aussagt, dass man immer nur so schnell fahren darf, wie es die Lage/Situation erlaubt. Ist die Straße eng (was Spielstraßen für gewöhnlich sind) darf man nur mit angepasster Geschwindigkeit fahren, gleiches trifft auf eine schlechte Übersicht hin.

Hier ein Auszug aus §3 der StVO:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Nur weil ein Verkehrsschild gestohlen wurde bedeutet das doch nicht das die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wurde. Wenn du eine Fahrerlaubnis besitzt solltest du in der Lage sein normale Straßen und Spielstraßen zu unterscheiden. Und wenn man sich auf diesen meist verkehrsberuhigten Straßen unsicher ist fährt man so schnell das man sein Fahrzeug jederzeit sofort zum stehen bringen kann. So wurde es ja auch bereits schon geschrieben. Im Zweifel also eher langsamer fahren. Solltest du aber auch in der Fahrschule gelernt haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In Spielstraßen gilt in der regel Schrittgeschwindigkeit.

Auch ohne das Schild gilt immer noch Schrittgeschwindigkeit (8 Km/h). Allerdings kann man dafür natürlich keine Strafe bekommen, da die Straße ja nicht als Spielstraße zu erkennen kann. Trotzdem würde man nicht angepasst fahren, wenn man mit 50 Sachen durch eine Spielstraße fährt. Diese sind ja oft schlecht einsehbar und eng.

Wenn das Schild geklaut wurde, wird der Richter im Zweifelsfall danach entscheiden, ob du ortskundig bist und dir die Regeln daher bekannt waren, oder ob du als Ortsunkundiger irrtümlich zu schnell gefahren bist.