Ich bemerke nicht wann ich 50 fahre und wann ich 30 fahre ,?

5 Antworten

Bist du die Strecken nie mit deinem Fahrlehrer abgefahren?

Achte genau auf die Schilder sowie Bodenmarkierungen (vor allem bei den 30er-Zonen häufig verwendet).

Ansonsten gilt innerorts: sofern nicht anders durch Zeichen geregelt, gilt die maximale Geschwindigkeit von 50km/h.

Eine normale Geschwindigkeitsbegrenzung endet spätestens an der nächsten Kreuzung wenn sie nicht vorher aufgehoben wird.

Man lernt immer wieder neu dazu :)

Eine normale Geschwindigkeitsbegrenzung endet spätestens an der nächsten Kreuzung

Das stimmt nicht!

P. S. Ein Zonenschild wird immer durch ein Schild aufgehoben das die Zone beendet ist ansonsten ist die Beschilderung fehlerhaft.

@siggiiii

Richtig, und Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Zeichen 274 sind Streckenverbote. Sie enden, wenn sie durch eine andere Geschwinddigkeitsregelung aufgehoben wird (neues Z. 274, Ortsaus- oder eingangsschild, Zonenbeschränkung, Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung - Zeichen 278) oder die Strecke, d.h. die Straße, endet.

Ausgenommen sind Geschwindigkeitsbegrenzungen, die zusammen mit einem Gefahrenzeichen aufgestellt sind. Hier endet die Geschwindigkeitsbegrenzung sobald die Gefahrensituation nicht mehr besteht.

Beispiel: Schild "Achtung Baustelle" mit Tempo-30 Schild auf innerörtlicher Straße. Sobald du an der Baustelle vorbei bist, kann wieder 50 gefahren werden.

Wenn du diese Situation während der Prüfung hast und unsicher bist, ob du nun wieder 50 fahren darfst, tu es nicht, wenn du keine Erlaubnis dazu gesehen hast! Lieber sprich darüber: Sag, dass die Geschwindigkeit begrenzt wurde, und dass du keinen anderen Hinweis bis jetzt gesehen hättest.

Langsam zu fahren, ist zumeist kein Verkehrsdelikt, zu schnell zu fahren ist ein Grund, durchzufallen.

Zu langsames Fahren ist leider auch ein Grund durchzufallen. Wenn der Prüfling zu oft zu langsam fährt, wird ihm unterstellt, die Verkehrszeichen nicht deuten zu können und fällt, berechtigterweise, durch, da er durch langsames Fahren als Verkehrshindernis gilt.

@Cirel

Ja, "zu oft", "zu ausdauernd" zu langsam ist ein Grund durchzufallen. Aber nur ein winzig kurzes Mal zu schnell, ebenfalls. Und wie gesagt, Unsicherheiten bei dieser Grauzone  können mit Kommunikation eventuell überwunden werden.

@landregen

Wenn der Prüfling den Fahrlehrer öfters fragen muss, ob er jetzt 50 fahren darf, dann macht das auch einen sehr negativen Eindruck. Weil der Prüfer sich dann fragt, wie das wird, wenn der Prüfling mal alleine fährt. 

Deine "Grauzone"  / "kein Verkehrsdelikt" ist übrigens in StVo §3 (2) geregelt, ein Bußgeld gibt's dafür auch. 

https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/1958/muss-ich-ein-bussgeld-zahlen-wenn-ich-zu-langsam-fahre/

An der Stelle des Fragestellers würde ich die Prüfung erst dann machen, wenn das Thema "30er / 50er-Zone" wirklich sitzt.

@ceevee

1. Von "öfters" war in meinem Beitrag keine Rede.

2. Von einer Grauzone bezogen auf die Straßenverkehrsordnung war ebenfalls keine Rede, sondern wie du lesen kannst, vom "Graubereich", also nicht eindeutig festgelegten Bereich, wann jemand wegen zu langsamen Fahrens durch eine Fahrprüfung fällt.

Deinem letzten Satz kann ich nur zustimmen, zumal es auch überschaubar sein dürfte, wie viele 30-km/h-Zonen es gibt und wie weit sie sich ausdehnen.

Bei bester Vorbereitung kann ein in der Frage beschriebener Unsicherheitsmoment auftreten, und für diesen Fall halte ich meinen Rat immer noch für angebracht und sinnvoll.

Die 30er Zone endet da wo ein Schild steht, dass sie endet.

Ein normale Geschwindigkeitsbegrenzung durch Schild wird entweder durch ein Schild oder einer Kreuzung aufgehoben.

Ein normale Geschwindigkeitsbegrenzung durch Schild wird (...) oder einer Kreuzung aufgehoben.

Nein. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Schild (Zeichen 274) wird nur durch eine explizite neue Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, aber nicht durch eine Kreuzung!

Wird das Schild an der Kreuzung nicht wiederholt, kann das zwar bußgeldeldrechtlich folgenlos bleiben für jemand, der erst an der an der Kreuzung, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erneut angezeigt wird, einbiegt. Enden tut sie dort jedoch nicht. Und wenn du Kenntnis von der Geschwindigkeitsbegrenzung hast, dann kostet eine Überschreitung auch Geld.