Blitzer! ab wo darf man?
Hallo,
ab wo darf man denn Blitzen???
Wurde ja grade erst geblitzt.
Der Blitzer stand ungefähr 50-75 Meter hinter dem Schild.
MFG
5 Antworten
Kommt auf das Bundesland an. In Meck/Pom sind 100m nach dem Schild Grauzohne. Ganz einfach weil man ja sonst am Schild auf die Bremse gehen müßte. Was nicht grad spritsparende Fahrweise ist. Man soll sich ausrollen dürfen, daher die 100m Grauzohne.
Wir haben an der B105 in Sievershagen einen neuen Blitzer. der könnte in 2 Richtungen blitzen, also auch auf der Gegenfahrbahn. Darf er aber nicht, weil er nur 80m (Gegenfahrbahn) vom Ortseingangsschild entfernt steht. Folglich wird nur in einer Richtung geblitzt.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt am Schild und nicht 10 oder 20m dahinter.Wenn also eine Begrenzung auf 30Km/h vorgegeben ist, hast du rechtzeitig abzubremsen so,dass du ab Schild nur noch 30Km/h drauf hast.Alles andere ist dein Risiko.
Ja habe schon davon gehört nur deine Auslegung ist Blödsinn.
Es gibt Richtlinien, die besagen, dass in einem bestimmten Bereich um ein Verkehrszeichen, welches Einfluss auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat, nicht geblitzt werden soll. Diese Richtlinien sind jedoch nur für den internen Gebrauch der Ordnungsbehörde. Als betroffener Autofahrer kannst du daraus keinerlei Rechte ableiten. Insbesondere ist eine Messung, die direkt hinter einem Ortsschild stattfindet, trotz eines Verstoßes gegen diese Richtlinien gültig. Allenfalls kann die Besetzung des Messtrupps einen Rüffel von ihrem Vorgesetzten erhalten.
Das stimmt nicht, kein soll oder könnte. Ich hab hier ein Urteil liegen. Nix intern, das ist alles öffentlich und kann man auch im Internet nachlesen.
Hast du das nicht in der Fahrschule gelernt?
sowas lernt man mit sicherheit in der fahrschule da hat die polizei ja auch interesse dran, dass alle wissen ab wo geblitzt wird
Gegenfrage: ab wo darf man zu schnell fahren?
Genau, die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab Schild und nicht erst 100m danach, lernt man glaube ich in der Fahrschule...
Da manche Schilder aber hinter der Kurve auftauchen und schlagartiges Verlangsamen unmöglich ist, ist eine Toleranzspanne zum Bremsen vorgesehen, ebenso wie bei der Geschwindigkeit 10% "Luft" sind.
@ HerrDeWorde:
Du übersiehst hierbei eine der grundsätzlichen Regeln bezüglich der Geschwindigkeit, mit der man fahren darf. Dies ist nämlich keineswegs immer die örtlich jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern es gilt (aus der StVO):
§ 3 Geschwindigkeit
(1) (...) Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Du musst also beim plötzlichen Auftauchen eines Ortsschildes hinter einer Kurve nicht nur bis zum Erreichen des Schildes deine Geschwindigkeit auf 50 km/h reduzieren können, nein, du musst bis dahin sogar anhalten können! Kannst du das nicht, dann bist du mit nicht angepasster Geschwindigkeit um die Kurve gefahren!
Korrektur: 3km/h bzw. 3% - nicht 10.
Das ist das Gesetz, aber die Behörden sind insofern gnädig als Streitereien nur Kosten verursachen. Deshalb gibt es sehr wohl interne Richtlinien - wie explizit zitiert.
Klar muss auch an einer roten Ampel gehalten werden können, aber wer - auch unter den Bürokraten - ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein ...
Leider sind die Behörden zu tolerant.
Quark, man soll sich ausrollen dürfen. Schon mal was von spritsparender Fahrweise gehört? Jedes Bundesland hat Sonderregelungen.