Blitzer! ab wo darf man?
Hallo,
ab wo darf man denn Blitzen???
Wurde ja grade erst geblitzt.
Der Blitzer stand ungefähr 50-75 Meter hinter dem Schild.
MFG
12 Antworten

ab wo darf man denn Blitzen???
"Man" darf gar nicht blitzen, sondern nur die liebe Rennleitung oder ausdrücklich ermächtigte und besonders geschulte Beamte eines Ordnungsamtes.

Es darf sogar am Schild geblitzt werden.
Da wirst du wohl zahlen müßen, gerade dann wenn in deinem Fall das Radarmeßgerät sogar 75Meter entfernt aufgestellt wurde
siehe hier: http://www.rp-online.de/auto/ratgeber/am-ortseingangsschild-darf-geblitzt-werden-1.1264258

Ich hab mal gesucht und gefunden:
- Welche Besonderheiten gelten beim Blitzen in der Nähe des Ortseingangsschildes? In den Richtlinien werden Entfernungen festgelegt. Diese betragen zwischen mindestens 150 m – so z.B. in Baden-Württemberg und Bremen – bzw. mindestens 200 m – z.B. in Bayern und in NRW (siehe im Übrigen Starken DAR 98, 85). Innerhalb dieses Bereichs sollen vor und hinter Geschwindigkeitsbeschränkungen, wie z.B. dem Ortseingangsschild, keine Geschwindigkeitsmessungen stattfinden.
aus: http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/va2003_14.htm
Du kannst nicht drauf pochen.

Kommt auf das Bundesland an. In Meck/Pom sind 100m nach dem Schild Grauzohne. Ganz einfach weil man ja sonst am Schild auf die Bremse gehen müßte. Was nicht grad spritsparende Fahrweise ist. Man soll sich ausrollen dürfen, daher die 100m Grauzohne.
Wir haben an der B105 in Sievershagen einen neuen Blitzer. der könnte in 2 Richtungen blitzen, also auch auf der Gegenfahrbahn. Darf er aber nicht, weil er nur 80m (Gegenfahrbahn) vom Ortseingangsschild entfernt steht. Folglich wird nur in einer Richtung geblitzt.

Es gibt Richtlinien, die besagen, dass in einem bestimmten Bereich um ein Verkehrszeichen, welches Einfluss auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hat, nicht geblitzt werden soll. Diese Richtlinien sind jedoch nur für den internen Gebrauch der Ordnungsbehörde. Als betroffener Autofahrer kannst du daraus keinerlei Rechte ableiten. Insbesondere ist eine Messung, die direkt hinter einem Ortsschild stattfindet, trotz eines Verstoßes gegen diese Richtlinien gültig. Allenfalls kann die Besetzung des Messtrupps einen Rüffel von ihrem Vorgesetzten erhalten.
Das stimmt nicht, kein soll oder könnte. Ich hab hier ein Urteil liegen. Nix intern, das ist alles öffentlich und kann man auch im Internet nachlesen.