Darf ich wieder 100km/h nach dem Schild "Nr.280" fahren? .!Anfängerfrage!

Schild Nummer 280 - (Führerschein, Fahrschule, Verkehr) Schild Nummer 282 - (Führerschein, Fahrschule, Verkehr)

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du must dich solange an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, bis Diese wieder aufgehoben wird; und das ist das besagte Schild nr 282 : Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote

Das erste Schild sagt nur "Überhol Verbot aufgehoben" - mehr nicht. Das zweite sagt "Alle Beschränkungen sind aufgehoben" - d.h. auf Landstrassen ist wieder 100km/h, in der Stadt 50 km/h, auf der Autobahn "Richtgeschwindigkeit 130 km/h".

Gruß

peterobm  10.01.2015, 22:54
"Richtgeschwindigkeit 130 km/h".

nicht explizid geregelt, man könnte aber im Falle eines Unfalls mit weit überhöhter Geschw. beteiligt werden.

Ist ja wohl eindeutig angezeigt, dass das Überholverbot aufgehoben wird! Ist aber auch eigentlich logisch, wofür sollte man denn sonst das Schild haben/benötigen!? Dann würde ja generell Schild 280 reichen und Schild 282 wäre überflüssig! Im übrigen hebt Schild 280 alles auf!

Rain95 
Fragesteller
 11.01.2015, 01:16

Danke.Ich fahre da immer 50km/h aber die ander Fahrer überholen mich ein nacheinander und zwar nicht mit 50km/h deswegen wollte ich wissen ob ich schnell fahren darf.

Nein du darfst nicht 100 fahren. Das Schild hebt nur das Überholverbot auf. Du darfst nur mit 50 überholen.

Rain95 
Fragesteller
 11.01.2015, 01:15

Danke.Ich fahre da immer 50km/h aber die ander Fahrer überholen mich ein nacheinander und zwar nicht mit 50km/h deswegen wollte ich wissen ob ich schnell fahren darf.

Zeichen 282 hebt nur das Überholverbot auf, nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Aber:

Du schreibst etwas von einer Baustelle. Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung zusammen mit Zeichen 123 Baustelle angeordnet wird dann endet diese Geschwindigkeitsbegrenzung auch automatisch dann wenn das Ende der Baustelle klar erkennbar ist. Dann gilt wieder die übliche maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit, auf Land- und Bundesstraßen also 100km/h

peterobm  10.01.2015, 23:28

Schreibfehler; 280 Aufhebung des Überholvorgangs. Nr. 282 siehe mein Kommentar.

Crack  10.01.2015, 23:37
@peterobm

Hast Recht, Danke.