Wenn ein Nachbar immer wieder verbotenerweise auf meinem Grundstück parkt, kann ich ihn anzeigen?

17 Antworten

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Steht er auf Deinem privaten Grundstück? Ich meine auf dem Hof Deines Hauses, oder wie sieht Dein Grundstück aus?

Kannst Du keinen Klappfahl davor stellen oder ein Tor?

Es ist die Scheune neben dem Haus wo Tore dran sind und dort können wir leider auch keine Kette oder einen großen Stein oder eine Säule ran machen, weil mein Bruder manchmal mit dem Traktor raus muss für Waldarbeiten.

@Kessko

Dann kannst Du ihn abschleppenlassen. Da es erekennbar ein fremdes Grundstück ist, kannst Du ihn auch wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Du kannst sogar bei Gericht eine einstweilige Verfügung holen,das er das Grundstück nicht mehr betreten und befahren darf. Bei Verstoß bekommt er eine saftige Geldstrafe

@Kessko

Dann gib doch deinem Bruder bzw. allen Berechtigten einen Schlüssel für die Kette/das Schloß. Dann erledigt sich die Sache von selbst.

@Laoghaire

Wir werden schauen, das wir da was mit einer Kette machen können.

@Kessko

Und wenn er die noch knackt, dann hat er sich gewaltsam Zutritt verschafft.

Das kann sogar als Einbruch angesehen werden. Hausfriedensbruch ist es auf jeden Fall

@maiki01

Es genügt sogar eine Kette ohne Schloss! Alte Felgen, mit einem Stück Rohr, rot-weiße Warnfarbe dran und eine billige Plastikkette. Damit grenzt du dein Eigentum gegen öffentliches Gelände ab. Es ist ohne Aufwand zu entfernen und genehmigungsfrei, da nicht fest installiert! Mehr braucht es nicht. Überwindet er diese Absperrung, dann allerdings begeht er sogar einen vorsätzlichen Hausfriedensbruch. Denn er kann sich nichtmal auf "Irrtum" berufen.

Das einzige was machbar ist, ist eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und in der Folge eine wietere wegen fortgestztem Hausfriedensbruch.

Alle Anderen Aktionen können zum Bumerang werden!

Die Zufahrt zu deinem Parkplatz/Grundstück so gestalten, dass nur du draufkannst, sonst kommt Sachbeschädigung auch noch dazu!

Wenn du einen Arzt sehr gut kennst, kann der ja mal einen Einweisungsantrag schreiben und ihn im Bezirkskrankenhaus untersuchenlassen. Da wird gleichzeitig geprüft, ob er charakterlich noch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug in der Öffentlichkeit zu führen! Arzt kann auch Zahnarzt sein, nötigenfalls ein Doktor aus anderen Fakultäten.

Das ist mein böser Ratschlag für dich!

Dünnes Eis!

Von einer Sache (Auto) geht kein Hausfriedensbruch aus. Höchstens eine Besitzstörung.

Nur Personen begehen Hausfriedensbruch, die ist aber nicht mehr da.

Gegen fremde Eigenmacht darf man sich selbst wehren!

Es gibt ein BGH-Urteil, das besagt: Unberechtigtes Parken auf Privatgrund ist fremde Eigenmacht. Diese Besitzstörung berechtigt den Eigentümer auf eigene Kosten abschleppen zu lassen. Er kann diese Kosten als Schadenersatz vom Besitzstörer einfordern ( Mahnbescheid).

Du darfst!

Vorher zur Sicherheit ein Schild: Privargrundstück, Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Hier im Nachtrag noch das Urteil:

BGH v. 05.06.2009: Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen

Hier noch ein zweites BGH-Urteil, wonach du sogar das Auto einbehalten darfst, bis die Kosten bezahlt sind:

Der BGH (Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08) hat nunmehr klargestellt, dass das sofortige kostenpflichtige Abschleppen eines auf Privatgelände falsch geparkten Fahrzeugs zulässig ist und dass dem Grundstrücksberechtigten hinsichtlich der Abschleppkosten ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zusteht.

Ein älteres Urteil allerdings sagt etwas anderes:

AG Wedding v. 01.10.1990: Wird ein PKW unerlaubt auf einem Privatparkplatz abgestellt, ohne daß eine konkrete Behinderung des Zuganges und des Gesamtgebrauchs oder eine Beeinträchtigung eines Mieters der Parkfläche eintritt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten.

ich würde mich an deiner stelle mit einem dieser schilder absichern "unberechtigt geparkte fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" tut ers dann trotzdem wieder würde ich genau das tun und die rechnung auf nahmen das fahrzeughalters ausstellen lassen

  1. Du solltest als erstes mal ein Schild aufstellen: Privatgrundstück - Parken verboten - Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Wenn kein Schild dort steht, woher sollen die Leute (außer jetzt Deinem Nachbarn) wissen, dass man hier nicht parken darf.

  2. Wegen den Kosten habe ich mich erst vor kurzem Mal mit einem Polizisten unterhalten. Wir wohnen in einem alten Bauernhof, die Hofeinfahrt wird nachts durch ein großes Eisentor versperrt, jedoch tagsüber steht es meist offen, damit nicht laufend auf- und ziehschieben muß, wenn man wegfahren will. Trotzdem fahren hier Fremde rein und meinen, es handele sich um einen öffentlichen Parkplatz. Ich sagte dann eben zu dem Polizisten, dass ich ja liebend gerne mal einen abschleppen lassen möchte, aber man meistens auf den Kosten sitzen bleibt, da man diese ja vorauszahlen muß. Er meinte, dass dies nicht stimmen bzw. nicht mehr stimmen würde, da sich dieses Gesetzt geändert hätte; der Abgeschleppte muß auf jeden Fall die Kosten bezahlen und Vorkasse für den Auftraggeber gäbe es nicht mehr.

  3. Ich würde Dir empfehlen, Dich mal bei einem Abschleppdienst bzw. der Polzei zu informieren und wenn das stimmt, was der Polizist mir sagte, dann abschleppen lassen. Allerdings vorher Schilder aufstellen, sonst denke ich, hast Du keine Chance.

Das geht ganz einfach: Das Auto gibt es erst zurück, wenn die Abschleppkosten bezahlt sind!

Der BGH (Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08) hat nunmehr klargestellt, dass das sofortige kostenpflichtige Abschleppen eines auf Privatgelände falsch geparkten Fahrzeugs zulässig ist und dass dem Grundstrücksberechtigten hinsichtlich der Abschleppkosten ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zusteht.