Bezahlt die Berufsgenossenschaft einen Mietwagen?

5 Antworten

Die BG kommt für alle notwendigen Kosten damit deine Gesundheit schnellstmöglich und bestmöglich wieder hergestellt wird. Außerdem übernimmt sie das Verletztengeld als Einkommensersatz statt Gehalt oder Krankengeld. Aber einen Mietwagen? Das wäre absolut neu.

Hoi.

Das könnte die BG machen, aber nur als letztes Mittel. Wenn du weder mit ÖPNV oder anderen Mittel dorthin kommst oder/und der Leihwagen billiger als die anderen Mittel wäre.

Das liefe dann unter:

§ 35 SGB VII Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben + § 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung

(3) Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere

  1. Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,

(8) Leistungen nach Absatz 3 Nummer 1 und 7 umfassen auch

  1. die Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung,

Ciao Loki

Es würde mich sehr wundern, wenn das klappt. Ich denke, bessere Aussichten hättest du da noch, wenn du ein Zugticket (2. Klasse) einreichen und darauf hoffen würdest, dass sie es dir erstatten. Wesentlich einfacher wäre es aber, wenn du genau das machst, also Zug fahren, und deinen Ausbildungsbetrieb bittest, die Fahrtkosten zu übernehmen.

Soweit ich weiß, werden solche Kosten höchstens für Fahrten zur Reha usw. bezuschusst.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/43.html

Aber das beste wird sein, den zuständigen Sachbearbeiter der Unfallabteilung zu fragen.

Die BG zahlt dir bestimmt keinen Mietwagen.