Mein leiblicher Vater ist verstorben und ich bin nicht benachrichtigt worden. Muss ich mich um mein Erbe selbst kümmern oder werde ich noch von einer Behörde b?

8 Antworten

Hallo.

Das Amtsgericht schreibt nur , wenn ein Testament vorliegt und zur Aufbewahrung geht.

Sonst muss du dich beim Familiengericht (Amtsgericht) melden.

Wenn Grundvermögen da ist , geh auch zum Amtsgericht (Grundbuchamt) und bittest um Auskunft. Für Annahme oder Ausschlagen ist 6 Wochen nach dem Todesfall die Frist.

Mit Gruß

Mit Gruß

Um das Erbe müssen sie sich in jeden Fall selbst kümmern. Das Nachlassgericht würde sie ggf. nur informieren das ihr Vater verstorben ist und Sie als Erbe berufen sind. Das Nachlassgericht kümmert sich in der Regel aber weder um den Nachlass, noch erteilt es ihnen Auskunft ob und in welcher Höhe ein Nachlass überhaupt vorhanden ist.

Sinnvollerweise sollten sie sich an das Nachlassgerich wenden, welches für den letzen Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist um zu erfahren, ob denen ein Testament vorliegt, und den Nachlassgericht die Suche nach Ihnen zu ersparen.

Beachten sie das die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft 6 Wochen beträgt und diese Frist mit ihrer Kenntnis über den Erbfall und den Grund der Berufung eintritt. Das heißt, das die Ausschlagungsfrist bereits läuft.

Da sie gesetzlicher Erbe sind, müssen Sie davon ausgehen, das sie auch Erben. Ob es ein Testament gibt, weiß man ja apriori nicht.


Du solltest dich beim zuständigen Amtsgericht melden. Du bist auf jeden Fall pflichtteilsberechtigt. Gibt es noch andere Famile? Eine Ehefrau, Kinder?

ja, du solltest den Pflichtteil- und den Pflichtteilersatzanspruch einfordern.

Und bei wem soll ich das einfordern? 

@Huberatze66

na bei seiner Witwe..., wenn Du sicher bist, dass du keine Schulden erbst

Du wirst vom Amtsgericht benachrichtigt.

Wie lange dauert das? Er ist vor 2 Wochen verstorben 

@Huberatze66

Ich meine mich erinnern zu können, dass es bei meiner Mutter ca. nach 4 Wochen geschickt wurde...