Kaufvertrag mit Anzahlung bei Tod noch gültig?

2 Antworten

Natürlich. Vertrag wird nicht durch tot nichtig. Wenn es eine spezielle Anfertigung ist kann die niemandem angedreht werden. Beispiel : ein Gebiss wurde angefertigt und noch nicht angepasst. Wer soll sonst die Kosten dafür aufbringen außer den Erben?

Habe gerade erfahren, das der Verkäufer aus Österreich ist. spielt das eine Rolle?

@Wiz211

Es kommt drauf an wo der Vertrag zustande kam. Das Recht des Landes gilt dann.

Innerhalb der EU dürften die Unterschiede aber überschaubar sein.

Soweit ich weiß werden Kaufverträge an die Verwandten vererbt.

Sie werden gemäß einem Testament bzw. der gesetzlichen Erbfolge vererbt.

Muss nun trotzdem der Kaufvertrag erfüllt werden, wenn keine Kulanz zu erwarten ist?

Der Erbe tritt in den Kaufvertrag ein.