Welche Zuschüsse kann ich als Azubi für die erste Wohnung bekommen?

9 Antworten

In deiner Erstausbildung sind vorrangig die Eltern zum Unterhalt verpflichtet,du müsstest dann deinen Unterhaltsanspruch ab deinem 18 Lebensjahr bei beiden Elternteilen geltend machen,weil sie ab da beide die Pflicht zur Zahlung von Barunterhalt haben,wenn sie leistungsfähig sind !

Würdest du dann in der Wohnung wohnen,also auch da gemeldet sein,dann stünde dir zumindest dein Kindergeld von derzeit noch 184 € zu,wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen könnten oder zahlen.

Gleichzeitig würde ich dann einen Antrag auf BAB - bei der Agentur für Arbeit stellen,dann müssen deine Eltern Auskunft über ihr Einkommen geben und Nachweise erbringen.

Dann wird dein evtl.Anspruch daraufhin berechnet,entweder sind sie dann nicht leistungsfähig und du würdest noch etwas BAB - bekommen oder sie sind es und dann stünde in deinem Ablehnungsbescheid vom BAB - was sie zahlen müssten und das musst du dann selber bei ihnen einfordern.

Würdest du einen BAB - Zuschuss bekommen,dann könntest du beim Jobcenter ggf.noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.

Hallo liebe com, ich bin Azubi im 2. Lehrjahr und verdiene monatlich ca 500€ netto. Dazu würden 156€ Kindergeld kommen. 

Der Kindergeldbetrag ist höher.

 Knappe 73 qm 650 € miete(Nebenkosten schon eingerechnet) Also würde ich dann einen Anteil von 325€ zahlen. Ich wollte euch fragen ob es irgendwelche Zuschüsse gibt die ich beziehen kann. 

Ja, von Deinen Eltern; Unterhalt.

Es wird folgendermaßen gerechnet:

 Anrechbares Einkommen nach Freibetrag = 410 €

Bleibt ein Unterhaltsbedarf von 260 Euro, abzüglich Kindergeld bleibt dann ein Anspruch von 76 €.

Ich habe gelesen das auch azubis einen Antrag für eine ersteinrichtung stellen können, stimmt das?

Immer dieses Hörensagen, nein stimmt nicht.

Obwohl doch; einen Antrag kannst Du stellen, aber zu 99,99 % wird er abgelehnt.

Kennt ihr noch andere Tipps tricks oder Lücken die man nutzen kann?

Tipp: Noch einen Mitmieter suchen und dann durch drei teilen.

MfG

Grundsätzlich sind Deine Eltern für Dich während Deiner Ausbildung unterhaltspflichtig.

Ziehst Du nun in eine eigene Wohnung beträgt Dein monatlicher Lebensbedarf pauschal 670,-€, Deine Ausbildungslohn in Höhe von 500,- und das Kindergeld in Höhe von 184 € werden hier in voller Höhe angerechnet, so daß hier Dein Unterhaltsanspruch oder auch BAB-Anspruch gegen Null tendiert.

Azubis sind in der Regel von SGB-II Leistungen ausgeschlossen, also auch von der Erstausstattung und Wohngeld.

Dazu habe ich die Möglichkeit mit einem Kumpel eine Wohnung zu bekommen die wir von seiner Mutter über nehmen würden(sie zieht aus und wir ziehen ein)

Aber bei einer Mietwohnung kann die Mutter ohne Einverständnis des Vermieters Euch die Wohnung nicht überlassen. Sonst risikiert ihr die fristlose Kündigung des Vermieters wegen unberechtigter Gebrauchsüberlassung an Dritte. Ein Rechtsanspruch darauf, daß Euch der Vermieter als Mieter akzeptieren muß, besteht allerdings nicht. Ebenso muß er Euch die Wohnung nicht zum selben Preis überlassen.

Knappe 73 qm 650 € miete(Nebenkosten schon eingerechnet)

In der Regel werden die Nebenkosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung noch gesondert abgerechnet, so daß auch mit Nachzahlungen zu rechnen ist. Strom ist in den Nebenkosten nicht enthalten.

Solange Du Dich innerhalb Deiner ersten Ausbildung befindest, sind Deine Eltern für Dich zuständig - und nicht die Allgemeinheit! Willst Du Dir also Deine erste Wohnung finanzieren, dann wende Dich bitte an Deine Eltern! Entweder kannst Du Dir also Deine erste eigene Wohnung finanzieren - oder eben nicht! Und dann wende Dich bitte an Deine Eltern!

bekommt ohr den die Wohnung zu dem Preis ... oder nutzt der Vermeiter die Chance mit einem neuen Mietvertrag auch mehr Miete zu nehmen .. oder weiß er gar nichts davon, das die Mutter auszieht und ihr einzieht? (das könnte massiven Ärger, bis zur Räumungsklage geben)

ansonsten musst Du Dich wegen fianzieller Unterstützung an Deine Eltern halten, die sind für Dich bis zum Ende der ersten Ausbildung zuständig ...