Welche Strafe, wenn man Minderjährigen das Auto fahren beibringt?...

11 Antworten

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Der Minderjaehrige wuerde bestraft. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis als Jugendlicher mit einem Roller sind did Konsequenzen beim ersten Mal noch nicht so gravierend. Wenn es sich um Auto handelt, dann ist eine laengere Sperre schon um vieles wahrscheinlicher. Geldstrafe und Punkte gibt es noch dazu.
Auch der Fahrzeughalter bekommt eine recht ansehnliche Strafe wegen des Zulassens von Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wir reden auch hier nicht von einer Ordnungswidrigkeit sondern von einer richtigen Straftat.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um denjenigen, der daneben sitzt, dann bekommt auch der "illegale Fahrlehrer" seine Strafe weg.
Handelt es sich in beiden Faellen nicht um einen Erziehungsberechtigten, dann werden auch die Erziehungsberechtigten angeklagt. Dies wird aber oft eingestellt.
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Und zu guter Letzt .... nicht nur meiner sondern auch andere Fahrlehrer haben schon gewaltig geschimpft ueber so etwas, weil sie danach u.U. sogar MEHR Fahrstunden brauchten, um dem Betroffenen Dinge abzugewoehnen, die dieser sich falsch angewoehnt hat.
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Wemm man die Anfaenge in der Fahrschule hinter sich hat, dann ist es keine schlechte Idee, mit jemandem zum Verkehrsuebungsplatz zu fahren und dort das zu ueben, was man in der Fahrstunde hatte. Man kann auch schon ein wenig darueber hinausgehen. Aber diese privaten Fahrstunden VOR der Ausbildung sind riskant und eher kontraproduktiv.
Am Rande: Das mit der Versicherung ist dann noch ein ganz anderer Punkt.

das geht schon,aber nur auf privatgelände. auf öffentlichen straßen wird das massive konsequenzen haben, wenn man erwischt wird.

aber es gibt auch noch die ADAC übungsplätze, da darf man und wie gesagt auf privatgrund - wenn du also einen bauern kennst oder sowas in der richtung. oder jemand mit einem großen firmengelände. aber auch wenn hier was passiert ist der versicherungsschutz für das auto weg! dazu gehört aber nicht der supermarktparklplatz, da dort in den meisten fällen die straßenverkehrsordnung gilt. frag doch mal beim adac nach, die können dir die plätze sagen.

Also ich weiß zwar nicht was für eine Strafe da ansteht, aber wenn du das ganze auf einem Supermarktparkplatz sonntags oder einem anderen privaten Grundstück machst, kann dir niemand irgendwas anhaben, weil das dann Privatgrund ist und man nur nicht im öffentlichen Verkehr ohne Führerschein fahren darf. Also private Fahrstunden auf privaten Parkplatz verlegen, dann ist alles gut. So hab ich's auch geübt :)

freakymonday  24.07.2012, 13:30

Auch der Supermarktparkplatz ist öffentlicher Grund!!!!

Laury95 
Fragesteller
 24.07.2012, 13:31
@freakymonday

Ja wollt ich auch sagen. Das ist ja noch gefährlicher, wenn man Sonntags in der Stadt zb. bei Rewe fährt und die Cops einen anhalten^^

mimieliot  25.07.2012, 12:49
@Laury95

Schmarn Parkplätze sind privater Grund der Supermärkte da sagt niemand was außer höchstens der Supermarkt, wenn er nciht möchte dass du drauf fährst, und der Minderjährige soll ja auch nicht hin fahren sondern nur dort ist doch klar

Laury95. Auf dem Privatgrundstück kann nichts eingewendet werden. Ansonsten muss je nach Gegebenheit von grobem Leichtsinn ausgegangen werden. Führerscheinentzug kann je nach Situation angeordnet werden. Es gibt aber staatlich geprüfte Fahrlehrer welche über Zulässigkeit bei Fahrschülern Bescheid wissen. Wer den offiziellen Fahrunterricht umgehen will, sollte ohnehin seinen Führerschein freiwillig abgeben. Sicherheit hat auch beim Lernen Vorrang.

Laury95 
Fragesteller
 24.07.2012, 13:40

Nein nein.. Ich übe ja nur schonmal.. Ich mache ja dann die ganzen Fahrstunden in der Fahrschule. Möchte halt nur einen gewissen Vorteil haben, damit ich nicht so viel Geld abdrücken muss^^

Den Lappen kann der Schüler dann knicken. Dann heißt es Führerschein mit 21! Was anderes ist es aber wenn ihr auf Privatgelände fahrt! Denn hier seid ihr für die Schäden selbst verantwortlich und das Privatgelände darf auch nicht von fremden Personen betreten werden. Da aber Feldwege öffentlich sind ist die Gefahr groß personelle oder auch materielle Schäden anzurichten.