Welche Strafe könnte uns erwarten? Werden die Unbeteiligten eigentlich bestraft?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Abmahnung vom Vermieter. Liegen schon andere Abmahnungen vor - kann es zur Wohnungskündigung führen.

Wenn der Schieß das dann wert war - na aber gerne doch.

Wäre ich die betroffene Nachbarin - ich ! würde das entsprechende Fass aufmachen. Und zwar mit allen möglichen Varianten.

Solche Typen fallen aus meiner Sicht unter asoziales Pack.

Strafrechtlich und bezüglich Schadenersatz trifft es erstmal den, der die Tat beging. Ob hier eine gemeinsam begangene Tat anzunehmen ist?

Schlimmer sind die mietrechtlichen Konsequenzen:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/stoerung-hausfriedens-mieter-3110161

Da "haften" Mieter auch für ihre Kinder und Besucher. Und ich als Bewohner dieses Hauses wäre sehr dafür, dass solchen Mietern gekündigt wird, schon um einer Wiederholung der Tat vorzubeugen.

Strafe?

Nur auf Strafantrag, weil es kein Offizialdelikt ist (nurn tätliche Beleidigung und Sachbeschädigung).

Dazu gem. § 823 BGB Schadenersatz, also die Reinigungskosten.

Trifft den, der es getan hat.

Widerlich ist gar kein Ausdruck und dann auch noch zu fragen, welche Strafe Ihr zu erwarten habt.