Bitte eine schnelle Antwort! Dürfen Lehrer Zettel lesen?

10 Antworten

Hallo,

nun du könntest deinen Lehrer natürlich darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Zettel bzw. Briefchen um einen Brief im Sinne des Grundgesetzt Artikel 10 handelt.

Durch seine Berufserfahrung ist davon auszugehen, dass er diese durchaus übliche Kommunikationsform auch als solche erkannt hat und wissentlich gegen Artikel 10 GG verstoßen hat. Denn als Brief gilt jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger.

Basierend auf dieser These könnte man sich nun allerdings fragen; Wenn ein Lehrer in der Ausübung seines Berufs mutwillig die Grundrechte seiner Schüler einschränkt, ist er dann überhaupt für die Ausübung des Berufs geeignet?

Es ist auch egal welchen Inhalt eure Korrespondenz hatte; Eine Beleidigung muss einen Kundgabecharakter aufweisen, dass ist in der Zettelchen-Form nicht gegeben und somit kann er sich zwar beleiding fühlen, wurde aber nicht beleidigt.

Natürlich könntest du ihn anzeigen, aber das wäre sicher übertrieben und wenig zielführend. Aber ihn auf seine eigene Verfehlung aufmerksam zu machen solltest du schon in betracht ziehen.

Wieso darf er keine Zettel lesen, die ihr unerlaubterweise untereinander austauscht? Er ist sogar verpflichtet, Mobbing zu unterbinden. Darauf laufen solche Zettel ja meistens hinaus.

Der Austausch von Zetteln ist alles nur nicht unerlaubt. Der Lehrer darf erst dann einschreiten wenn der Austausch so von statten geht das der Unterricht dadurch gestört wird. 

Sicher ist der Lehrer dazu angehalten Mobbing zu unterbinden. Aber da in keinster Weise fest steht wie der Inhalt des Zettels ist kann man diesen auch nicht einfach nach Lust und Laune einkassieren. Oder willst du das man deine Post durchwühlt? Schleisslich könntest du ja ein potentieller Terrorist sein weil die ja auch Post bekommen.

Und nochmal, auch solche Zettel unterliegen dem Brief-/Postgeheimnis. 

@Ravager187

Konzentriert euch lieber auf den Unterricht und glaubt nicht, dass Schüler machen können, was ihnen grade so einfällt.

@DerHans

Unterricht wird immer gestört, wenn Zettel kreisen.

Das ist nicht erlaubt. Es besteht, meines Wissens, ein Briefgeheimnis und der Lehrer darf das nicht (vor-)lesen. Es gibt jedoch ausnahmen, wenn der Unterricht gestört wurde...

Aber was nützt es dir den Lehrer anzuzeigen.... Das ist doch zweck- und sinnlos. Die Polizei hat schon genug wichtigeres zu tun ;)


Briefgeheimnis im Unterricht ? Das ich nicht lache . Wo hast du denn das her ?

Das Briefgeheimnis hat hiermit absolut nichts zu tun...

Das Briefgeheimnis umfasst jedes Schriftstück, das verschlossen
bzw. durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist. Das ist bei einem Zettel im Unterricht wohl kaum der Fall...

@Messkreisfehler

Doch nach Artikel 10 GG, wird jede Form der Kommunikation zwischen Menschen, auch wenn sie nicht ausdrücklich (E-Mail usw.) im Wortlaut genannt ist, geschützt.

Hier dazu aus dem Focus http://www.focus.de/familie/schule/recht/wie-weit-duerfen-lehrer-gehen-schulrecht_id_1731770.html):

Ein Junge und ein Mädchen tauschen in der Mathestunde Liebesbriefchen
aus. Die Lehrkraft sieht das, nimmt den Brief und liest ihn der Klasse
vor. Ein Unding, oder?


Ja, das geht nicht. Hier werden gleich
zwei Rechte der Schüler ignoriert. Zum einen unterliegen die Zettelchen
dem Briefgeheimnis, auch wenn sie nicht in einem Umschlag stecken.
Juristisch ist auch die Postkarte, die für jedermann einsehbar ist, vom
Briefgeheimnis geschützt. Dies wird durch Artikel 10 des Grundgesetzes
garantiert. Zum anderen haben die Schüler ein Recht darauf, dass sie für
ihr Verhalten nicht unwürdig behandelt werden. Das Vorlesen des
vertraulichen Briefes vor der Klasse verstößt eindeutig dagegen. Als
Strafe darf der Lehrer den Zettel nur einziehen, um die Störung des
Unterrichts zu unterbinden. Am Ende des Schultags muss der Brief dem Besitzer aber wieder ausgehändigt werden – natürlich ohne in der Zwischenzeit gelesen worden zu sein.

bei einem losen zettel handelt es sich nicht um einen Brief.

@Banzai247

Eine Postkarte ist auch geschützt genauso wie der Zettel der für den Lehrer nicht vorgesehen war..

@Chogath

Das ändert nichts am Wortlaut des Gesetzes, auch wenn Du es noch 10 mal behauptest....

@Messkreisfehler



Doch nach Artikel 10 GG, wird jede Form der Kommunikation zwischen Menschen, auch wenn sie nicht ausdrücklich (E-Mail usw.) im Wortlaut genannt ist, geschützt.


Hier dazu aus dem Focus

Ein Junge und ein Mädchen tauschen in der Mathestunde Liebesbriefchen

aus. Die Lehrkraft sieht das, nimmt den Brief und liest ihn der Klasse
vor. Ein Unding, oder?


Ja, das geht nicht. Hier werden gleich
zwei Rechte der Schüler ignoriert. Zum einen unterliegen die Zettelchen
dem Briefgeheimnis, auch wenn sie nicht in einem Umschlag stecken.
Juristisch ist auch die Postkarte, die für jedermann einsehbar ist, vom
Briefgeheimnis geschützt. Dies wird durch Artikel 10 des Grundgesetzes
garantiert. Zum anderen haben die Schüler ein Recht darauf, dass sie für
ihr Verhalten nicht unwürdig behandelt werden. Das Vorlesen des
vertraulichen Briefes vor der Klasse verstößt eindeutig dagegen. Als
Strafe darf der Lehrer den Zettel nur einziehen, um die Störung des
Unterrichts
zu unterbinden. Am Ende des Schultags muss der Brief dem Besitzer aber
wieder ausgehändigt werden – natürlich ohne in der Zwischenzeit gelesen
worden zu sein.



@ctie123

Der Focus schreibt in dem Fall Unsinn.

@Messkreisfehler

Leider nicht, der Artikel gibt das GG wider!

Der Lehrer ist eine Respektsperson und so hat man ihn auch zu behandeln. Ihr könnt froh sein, dass der Lehrer nicht zum Rektor gelaufen ist und euch einen Verweis zu erteilen. Anstatt hier nach irgend welchen Briefgeheimnisse zu schreien, solltet ihr euch bei dem Lehrer entschuldigen. Bald ist Klassenkonferenz zwecks Versetzung, da wird das bestimmt in eurer Bewertung mit einbezogen oder da kommt noch was nach. Darüber solltet ihr euch lieber Gedanken machen.

Da Schüler im Unterricht nichts anderes machen sollten, kann er davon ausgehen, dass der Zettel zum Thema gehört und damit darf er ihn lesen.

Also Strafe akzeptieren, dich entschuldigen und demnächst besser aufpassen und nicht über den Leherer lästern!