Welche Strafe erwartet mich bei nach Abfeuern einer Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit?

9 Antworten

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Der so genannte Kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt. Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein.

Zum bloßen „Erwerb“ einer entsprechenden Waffe wird, anders als oft fälschlich vermutet, noch kein Kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum „großen“ Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Auch das Besitzen und gegebenenfalls Benutzen einer solchen Waffe auf Privatgelände bedarf keines Kleinen Waffenscheines. Er wird also tatsächlich nur dann benötigt, wenn eine solche Waffe außerhalb von Privatgeländen zugriffs- und einsatzbereit am Körper geführt werden soll.

Die Benutzung einer Schreckschusswaffe außerhalb eines befriedeten Grundstücks wiederum erlaubt auch der Kleine Waffenschein nicht, auch nicht an Silvester — eine Schussabgabe ist nur in tatsächlichen Notwehrsituationen erlaubt. In einem solchen Fall darf die Waffe jedoch auch dann verwendet werden, wenn sie ohne Kleinen Waffenschein – also unerlaubt – mitgeführt wurde.

Der Kleine Waffenschein ist keine Erlaubnis zur Benutzung der Waffe.

HansKi 
Fragesteller
 21.12.2009, 02:15

Richtig. Aber was ist nun mit der Strafe bei einem Verstoß?

witti0211  21.12.2009, 02:19
@HansKi

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet oder Es droht eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe.

metro08  13.09.2010, 23:01

soll das bedeuten dass man die schreckschusswaffe auch ausserhalb des grundstücks in notsituation abfeuern darf.auch wenn man noch nicht mal einen kl. waffenschein hat?

wenn du erwicht wirst, bestimmt 2 Jahre auf Bewährung

An Sylvester ist der Gebrauch einer Schreckschusswaffe in Verbindung eines KWS auf Deinem eigenen Grundstück zu den jeweils durch die Stadt zugelassenen Zeiten gestattet. Verboten weiterhin ist allerdings das Tragen oder Mitführen einer Waffe und das Abfeuern ausserhalb des eigenen Grundstückes (Verstoss gegen das deutsche Waffengesetz)

glaubenichts  21.12.2009, 02:07

prima, so ist es

HansKi 
Fragesteller
 21.12.2009, 02:11

Mit KWS ist das Führen auch ausserhalb des eigenen Besitzes erlaubt. Lediglich auf öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen und ähnlichem ist es verboten.

quietprof  21.12.2009, 02:16
@HansKi

Ok, sorry, grad mal nachgelesen und Du hast Recht, @HansKi.

wer ohne die erforderliche Genehmigung mit einer Schusswaffe schießt handelt ordnungswidrig. Das Tatmittel wird in der Regel eingezogen, der Täter verliert in der Regel seine Zuverlässigkeit. Werden sogenannte echte Vogelschreck (Pyro-Knall Patronen) verschossen ist das eine Straftat gegen das Sprengstoffgesetz, der Besitz dieser Dinger verlangt einen Munitionserwerbschein!

Das Bußgeld kann bis 10.000 Euro betragen. Nach dem OWI Gesetz kann ein PVB von einer Anzeige absehen.

generell bedarfes auch zum abfeuern einer ssw einer schiesserlaubnis.allerdings ist man seitens der ordnungsbehörden dazu übergegangen den gebrauch vonn ssw an sylvester stillschweigend zu dulden.