Freund hat polizisten verprügelt,was droht ihm für eine strafe?

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Der Angriff auf den Beamten:

Kann von gefährlicher KV bis hin zum versuchten Totschlag gehen (Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren)

Gleichzeitig wurde die Straftat Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verwirklicht ($ 113 StGB - bis zu 2 Jahren Feiheitsstrafe)

Das Demolieren des Kfz:

Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel ($ 305a StGB - max. 5 Jahre Freiheitsstrafe)

Nun, als Jugendlicher dürfte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Dennoch gehe ich davon aus, dass er ins Gefängnis geht.

Nicht zu unterschätzen sind die zivilrechtlichen Forderungen (Reparatur des Kfz, Krankenhauskosten und Verdienstausfall des Beamten). Da kommt man sehr schnell auf einige zig-tausend Euro. Und die wird er auch bezahlen müssen, wenn nicht heute, dann in den nächsten 30 Jahren. (mit Zins- und Zinseszins)

Schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung kann auch nach dem Jugendstrafrecht mit Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt wohl auch vom "weiteren Vorleben" deines Freundes ab. Aber auch zivilrechtlich wird einiges auf ihn zukommen, die Krankenkasse des Beamten wird sich die Behandlungskosten von ihm zurückholen, ein dickes Schmerzensgeld wird fällig sein und ein demoliertes Dienstfahrzeug wird auch niemand umsonst reparieren. Da werden insgesamt einige Tausender zusammenkommen.

Ganz klar eine Haftstrafe vermutlich ohne Bewährung. Das Strafmass dürfte bei 18-24 Monaten liegen. Da hat er dann genug Zeit zum Nachdenken und wenn er wieder draussen ist, kann er die nächsten 10 Jahre oder sogar lebenslang dafür finanziell aufkommen. Wünsche ihm viel Spass im Leben!

In vielerlei Hinsicht völliger Blödsinn. Zum einen kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung, da gibt es überhaupt keine Haftstrafe, sondern schlimmstenfalls Jugendstrafe.

Die Höhe des Strafmaßes ist auch Quatsch und lässt sich zumindest solange nicht einschätzen, bis bekannt ist, wie schwer die Verletzungen des Polizisten sind.

Ob Bewährung festgesetzt wird, hängt fast überhaupt nicht von der Tat, sondern von den Lebensumständen ab, die hier in keinster Weise eingeschätzt werden können.

StGB § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn ,,,,,,

Dazu kommt noch schwere Körperverletzung! Evtl. sogar versuchter Totschlag oder Mord. Um das genau beurteilen zu können fehlen aber jede Menge Informationen.

@Sauerlaender73

Nee jetzt dreh nicht gleich durch. Wegen versuchten Mord wird er sicher nicht angeklagt. Ein Mord ist geplant und einTodschlag passiert aus dem Affekt. Es kommt auch noch dazu, dass er betrunken war und das beeinflusst die Strafe schon.

@Augenoeffner

Nein, sowohl Mord als auch Totschlag erfordern Vorsatz. Weder Planung und Affekt schon gar nicht. Beim Mord kommen lediglich Mordmerkmale hinzu.

Wäre ich kollege des angegriffenen Polizisten hätte ich wahrscheinlich auf den Angreifer geschossen. Dadurch die Tötung deines Kollegen gerne in Kauf genommen. Straf- und Zivilrechtliche Konsequenzen wurden hier ja bereits erörrtert.