Welche Strafe bekommt man für das Hochaden von Bootlegs auf Youtube?

4 Antworten

Erst einmal: Ein Remix ist kein Bootleg

Als Bootleg bezeichnet man "schwarz" aufgezeichnete Live-Aufnahmen. Der Name rührt daher, dass früher (als Kassettenrekorder noch riesig waren) bei Konzerten die Mikrofone in den Stiefeln (Boots) versteckt wurden. Deshalb klingen die Frühwerke auch meistens sehr dumpf.

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Der Remix als solcher ist - ähnlich einer Cover-Version - ein eigenständiges Produkt. Somit hast Du zwar das inne, da Du diese Version produziert hast, das aber behält weiterhin der Urheber bzw. dessen Plattenfirma.

Viel passieren kann (zumindest bei YT) beim Hochladen eigentlich nicht. Wenn, dann wird Dein Werk allenfalls in einigen Ländern gesperrt oder ganz gelöscht und Du bekommst eine Mitteilung darüber. Allerdings solltest Du es dann unterlassen, das Hochladen zu wiederholen, denn die Sperre war bereits ein Warnschuss des Urhebers.

Hi,

das kommt darauf an, ob der Rechteinhaber das verfolgt.

Bei Verfolgung kommen Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklageandrohungen auf dich zu, zuzüglich der Anwaltskosten.

Das können leicht einige tausend oder einige zehntausend Euros sein.

Die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, je bekannter die Musik, desto wahrscheinlicher.

Das Risiko ist SEHR gering.

@jailbreaker6899

Das ist nur DEINE Meinung, die Meinung von Leuten die bereits erwischt wurden, ist eine ganz andere.

@herja

Mein Lieber, ich komme aus dem Lizensierungsgeschäft, bei einer der größten Verläge/Plattenfirmen Weltweit. Wir interessieren uns einen feuchten Furz dafür, ob Person x auf Soundcloud was hochlädt. Was anderes ist es beim Thema Spotify, Monetarisierung etc. oder MP3 Sharing. Eine Einfach Sperrung ist immer die 1. Wahl

@herja

Als Nachtrag: In seltenen Fällen läuft es sogar genau ins Gegenteil hinaus: siehe Robin Schulz oder Dynoro

https://www.youtube.com/watch?v=jgyzCWMbE18
Das heisst, hier hat sich der Remixer auch an die Rechteinhaber gewandt? Oder trotz so vieler klicks einfach glück?

@Sabbaku

bestes Beispiel sowas wie du gerade verlinkt hast. Leute wie Jesse Bloch haben mit Bootlegs ohne die Rechte einzuholen mega die Reichweite bekommen

beim Bootleg ist aber kaum großer Ärger zu erwarten.

bei soundcloud sind meine bootlegs mit voller Länge. aber ich

mach lieber mal nen Remix und Produziere selber.

das ist was eigenes was man kreativ selbst gezaubert hat. das rumgebastell

an anderen Leuts Werken ist für mich un-kreativ. da frag ich mich dann, will oder kann der derjenige

nix selbst was zaubern !?



remix:

wenn der Künstler vom original Track dir zusagt/fragt für den remix.

UND dann die Bausteine (loops & samples vom Track) dir zukommen lässt.

dabei ist es eigentlich auch üblich mit dem was kommt auch nur bastelt und wenn

nötig so wenig wie möglich mit anderen Gewürzen die Suppe würzen.

bootleg:

ohne zusagen von allem. nix, oder ein nein.

also versucht man das ORIGINAL selber zu zerlegen wo bei vielen die qualli vom klang leidet.

ist der BOOTLEG fertig, ist die halb legal, da die Tracks in einem Set gemixt werden und dadurch vergleichbar ist. hab ich ein bootleg gebastelt, darfst du ihn nur privat nutzen, im club ist das wieder wie eine vervielfältigen (was niemand kontrolliert). keinem anderem den auf´m Stick ziehen nur weil er bettelt oder sonst was dafür bietet ..... ;)

Schadensersatzforderungen kommen dann vor allem.

Realistisch gesehen, trage ich ja nur zur Bekanntheit des Songs bei, solange ich das Image nicht schmälere. Wo also der Schaden? :)