Strafe für abgelaufenen Reisepass zurückfordern?
Guten Abend/Gute Nacht Mir lässt Folgendes keine Ruhe mehr und deswegen stelle ich diese Frage jetzt noch um 01:15 mit Hoffnung auf gute Antworten :)
Ich war nämlich heute mit einem Freund in Deutschland einkaufen, wir wohnen aber in Österreich. Beim zurückfahren haben uns die freundlichen Polizisten an der Grenze zurück zu Österreich aufgehalten, welche zuerst das Auto und die Dokumente des Fahrers angesehen haben, anschließend die Reisepässe. Beim Auto vom Freumd war ein Mangel (Normalerweise ca. 90,00€), über welchen sie hinweg gesehen haben, allerdings war mein Reisepass um 13 Monate überzogen und ich musste 30,00€ Strafe bezahlen. Anschließend habe ich auf diversen Seiten gelesen, dass dieser zwischen Ländern wie z.B. Österreich - Deutschland bis zu 5 Jahre überzogen sein darf.
Meine Frage dazu: Wurde ich jetzt von der österreichischen Polizei über den Tisch gezogen. Der Beifahrer musste nichts bezahlen... Kann ich die 30,00€ wieder zurückverlangen? Bin 18 Jahre und Schüler, für mich ist das schon viel Geld, welches ich jetzt im Endeffekt sinnlos ausgegeben habe!
LG FragenKoenig493
7 Antworten
Warum hattest du den Reisepass überhaupt dabei? Gebraucht hättest du ihn nicht.
Kannst es versuchen, musst dir aber halt überlegen, ob es die Zeit und das Geld, das du in die Rückforderung stecken musst, wert ist. Und bei 30 Kröten wird das wohl nicht der Fall sein.
Natürlich kannst du es zurückfordern.
Hi,
da stellt sich dann die Frage, ob deine "Seiten", wo du das gelesen hast, auch zuverlässig und aktuell sind.
Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass seit höchstens einem Jahr abgelaufen, können Sie ihn trotzdem zur Einreise nach Österreich nutzen. (4.07.2016) https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/7/einreise-nach-oesterreich-ausweispflicht.aspx
In Deutschland wäre das ein abgeschlossener Verwaltungsakt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Beamten nicht willkürlich gehandelt haben. Insofern kannst du dich ja mal schriftlich an deren Dienststelle wenden, aber rechne nicht mit einem Erfolg.
"Anmerkungen:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein." https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962#content_3
Ich habe nicht ganz verstanden, ob du Deutscher oder Österreicher bist, aber das beantwortet zumindest mal die Frage für deutsche Staatsangehörige.