Welche Strafe bekomme ich wenn mich jemand angreift und ich ihn aber KO schlage?

7 Antworten

Notwehr ist jene Anwendung von Gewalt, welche notwendig ist einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff auf Leib, Leben und Vermögen von sich oder einem Dritten abzuwenden.

Worauf es also ankommt ist, dass du es für einen Angriff halten musst... das heisst, dass es durchaus Harmlos sein kann, aber deine Abwehr doch gerechtfertigt ist, wenn die geringe Gefahr für dich in der Situation nicht erkennbar war.

Was uns jedoch zu der Überlegung der Verhältnismäßigkeit führt... z.B. wenn ein Besoffener auf dich zutorkelt und lallt, dass er dich schlagen werde, kannst du ihn nicht einfach niederstrecken, da von einem, der nicht mal mehr gerade stehen kann nicht zu erwarten ist, einen effektiven Angriff ausführen zu können. Es wird immer das mindestmaß von deiner Seite aus anzuwenden sein.

Große Vorsicht immer wenn man ausgebildeter Kampfsportler ist, da oft argumentiert wird, dass man mit besonderen Fähigkeiten auch besser abschätzen muss, wie viel Gewalt man anwedet/notwendig ist.

Das kommt auf die Umstände an. Du kannst durch Notwehr gerechtfertigt sein. Mit "Schuld" hat dies aber nichts zu tun.

Die Frage ist gar nicht mal so einfach zu beantworten. Natürlich darf man sich verteidigen, wenn man angegriffen wird (Notwehr eben), muss dabei aber auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel achten. Wenn ich also nur z.B. An der Kleidung festgehalten werde, und ihm deshalb schwere Verletzungen zufüge, geht das über Notwehr hinaus und ist nicht mehr erlaubt. Wenn ich aber mit einem Messer angegriffen werde, "darf" ich mehr machen als wenn ich nur festgehalten werde, da das ja ein lebensbedrohlicher Angriff ist. Ich dürfte aber, nachdem ich den Gegner entwaffnet habe, ihn nicht selbst mit der Waffe verletzen (soweit ich das verstanden habe).

Wie man dann im Falle eines Falles reagiert und ob man sich während des Angriffs überlegt, was genau jetzt noch verhältnismäßig und rechtmäßig erlaubt ist (oft ist es nur eine klitzekleine Variation einer Technik) und was genau welche rehtlichen Konsequenzen haben könnte, ist eine andere Frage...

jurafragen  26.10.2014, 21:28
muss dabei aber auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel achten

Nein, es kommt auf die Erforderlichkeit an.

Das ist Notwehr solange der Angreifer nicht vorher schon unfähig war den Angriff fortzusetzen. Notwehr ist alles das, was man tut, um eine bestehenden (im Moment geschehenden) Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden, auch KO schlagen.

Wenn er Angreifer ist, dann war es deinerseits Notwehr.