Arbeitsvertrag : Unvorteilhafte Kündigungsfrist?
Hallo,
ich würde gern wissen, ob eine Kündigungsfrist "3 Monate zum Monatsende" sich als Nachteil erweisen könnte, wenn man später die Firma wechseln möchte. Meine bisherigen Arbeitgeber hatten meist 4 Wochen zum Monatsende als Kündigungsfrist im Vertrag genannt. Ich habe Bedenken, mich mit einer langen Kündigungsfrist "anketten" zu lassen. Ich weiß, die Frist gilt für beide Seiten, doch mir ist es wichtig, dass ich mir für meinen weiteren Weg keine unnötigen Steine in den Weg lege.
Hat vielleicht jemand Erfahrungswerte mit einer längeren Kündigungsfrist ?
Vielen Dank vorab.
5 Antworten
Sie ist rechtlich bindend.
Von daher ist es unvorteilhaft, wenn du unbedingt wechseln willst.
In der Regel gilt aber: Ein AG hat kein Interesse daran, einen AN weiter zu bezahlen, wenn er schon woanders einen Job hat. Heißt: Mit Chef über Aufhebungsvertrag sprechen, sofern die andere Firma einen früheren Eintritt zulässt.
Die meisten Arbeitgeber schreiben Stellen für "ab sofort" aus oder für ein Datum in naher Zukunft. 3 Monate sind da natürlich schon lang und werden ein Hindernis sein, wenn du eine neue Stelle suchst.
sofern die Kündigungsfrist für BEIDE Parteien gelten, ist das legitim und gesetzlich legal
Individualvertrag
Zuerst einmal gehe ich davon aus, dass diese verlängerte Kündigungsfrist auch ausdrücklich für beide Seiten fixiert wurde.
Meine Erfahrung ist es, dass diese verlängerten Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer vorteilhaft sind. Im Falle einer Trennung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eine Folgebeschäftigung zu finden und besteht einfach für einen längeren Zeitraum eine soziale Absicherung.
Wird, aus welchen Gründen auch immer, eine schnellere Trennung durch den Arbeitnehmer gewünscht, passiert es selten, dass sich Arbeitgeber diesem Wunsch verschließt. Meistens wird dann eine tragbare Lösung gefunden.
Insgesamt kann ich mit verlängerten Kündigungsfristen eine positive Bilanz ziehen.
Deine beruflichen Planungen sollten schon über einen Zeitraum von 3 Monaten hinaus gehen. Dann kannst du immer noch fristgerecht kündigen. Für qualifizierte Mitarbeiter ist eine 3 monatige Kündigungsfrist üblich. Weil sie nicht so einfach zu ersetzen sind bzw. eine Einarbeitungszeit brauchen.