Welche Erbschaftssteuer müssen Pflegekinder bezahlen?

3 Antworten

Pflegekinder werden leider nicht wie leibliche Kinder besteuert.

Nein, Pflegekinder haben einen anderen Freibetrag als leibliche Kinder. Wenn Eltern z.B. Vermögen an ihre Kinder verschenken, beträgt der Freibetrag beispielsweise 205.000 € (Steuerklasse I). Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Pflegekinder nicht der Steuerklasse I zuzuordnen sind, weil sie nicht den Kindern und Stiefkindern gleichzustellen sind. Für sie gilt stattdessen nur ein Freibetrag von 5.200 €.

Kaiowas  11.03.2008, 21:51

also sind Pflegekinder menschen dritter klasse

JoeWied  07.05.2008, 22:46
@Kaiowas

nein, es sind keine leibliche oder adoptierte Kinder - das ist der Unterschied

Theoretisch könntest du deine leiblichen Eltern beerben, sofern diese bekannt sind.

Wir werden von unserem Umfeld leider nur wie Menschen dritter Klasse behandelt v.v Es ist nicht fair. Jedes Kind hat Anrecht auf Familie. Ich hasse es, wenn man mich Pflegekind nennt! ('`;´')

Unser Erbrecht ist nicht wie bei leiblichen Kindern. Aber meiner Meinung ist das SO WAS VON DAS LETZTE!!! Es gibt keinen Unterschied zwischen Pflegekindern, Adoptivkindern oder leiblichen Kindern!!!

Ich könnte garnicht ohne meine liebe Mama sein...