Welche Erbschaftssteuer müssen Pflegekinder bezahlen?
Meine Tante hat sei 15 Jahren ein Dauerpflegekind und hat das Kind natürlich in ihrer Erbschaft bedacht. Jetzt stellt sich die Frage, ob das Pflegekind genau so wie leibliche Kinder eine geringere Erbschaftssteuer zahlen braucht. Wir gehen alle jedenfalls davon aus, ist das denn auch tatsächlich so?
3 Antworten

Pflegekinder werden leider nicht wie leibliche Kinder besteuert.

Nein, Pflegekinder haben einen anderen Freibetrag als leibliche Kinder. Wenn Eltern z.B. Vermögen an ihre Kinder verschenken, beträgt der Freibetrag beispielsweise 205.000 € (Steuerklasse I). Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Pflegekinder nicht der Steuerklasse I zuzuordnen sind, weil sie nicht den Kindern und Stiefkindern gleichzustellen sind. Für sie gilt stattdessen nur ein Freibetrag von 5.200 €.

nein, es sind keine leibliche oder adoptierte Kinder - das ist der Unterschied
Theoretisch könntest du deine leiblichen Eltern beerben, sofern diese bekannt sind.

Wir werden von unserem Umfeld leider nur wie Menschen dritter Klasse behandelt v.v Es ist nicht fair. Jedes Kind hat Anrecht auf Familie. Ich hasse es, wenn man mich Pflegekind nennt! ('`;´')
Unser Erbrecht ist nicht wie bei leiblichen Kindern. Aber meiner Meinung ist das SO WAS VON DAS LETZTE!!! Es gibt keinen Unterschied zwischen Pflegekindern, Adoptivkindern oder leiblichen Kindern!!!
Ich könnte garnicht ohne meine liebe Mama sein...
also sind Pflegekinder menschen dritter klasse