Immobilie von Tante erben oder kaufen? Tante lebt und wir möchten nichts an Staat verschenken...

3 Antworten

Ein Erbe kann Dich u.U. richtig teuer zu stehen kommen. 

Die Erbschaftssteuer ist in drei verschiedene Steuerklassen aufgeteilt. Als Neffe/Nichte bist Du ein Erbe 2. Grades und fällst in die ungünstigste Steuerklasse drei. Du mußt den  höchsten Steuersatz bezahlen, hast aber den niedrigsten Freibetrag. Die Immobilie wird mit dem Verkehrswert angerechnet. Die Höhe des Verkehrswertes ermittelt (leider) das Finanzamt.....

Der Verkauf für einen Euro wird wohl als Schenkung gewertet und genauso behandelt wie der Erbfall, vereinfacht gesagt (es gibt Besonderheiten)

Hier findest Du einen ersten Überblick  http://www.notare-rombach.de/erbe_schenkung.htm

Eventuell wäre ein regulärer Verkauf zum niedrigst möglichen Preis günstiger. Deine Tante könnte ein z.B.lebenslanges Wohnrecht bekommen und das Geld so verbrauchen, das es am Ende nichts mehr zu vererben gibt. 

Der Gang zu einem Fachman wird Dir nicht erspart bleiben. Leg  lieber vorher etwas Geld an., als nachher ausgeplündert  zu werden. Der Staat ist immer klamm und die Gesetze die ihm helfen an mehr Geld zu kommen, ändern sich schneller als Du das googeln kannst. Frag lieber jemand Kompetenten der sich mit Erb und Steuerrecht richtig auskennt.

Nein.

Weder ein Scheinverkauf noch ein Erbe oder eine lebzeitige Schenkung, selbst in Teilen, schützt dich vor einer 20%igen Steuer auf das erworbene Vermögen, dass über deinem Freibetrag von 20.000 EUR liegt.

Der Wert der Immobilie wird vom Finanzamt gesprüft und ermittelt und danach bemisst sich (unabhängig vom Kaufpreis) die Steuer.

Ich vermag auch nicht nachzuvollziehen, was daran schlecht wäre, für etwa 18% des Marktwertes eine Immobilie zu bekommen :-)

Zumal die Steuer bei selbstgenutzem Eigentum gestundet und ratenweise beglichen kann - billiger kommt man nun wirklich nicht an ein Haus :-O

G imager761

Nein, das funktioniert nur bedingt - es fällt dann zwar keine Erbschaftsteuer an - aber dafür Schenkungsteuer. Völlig ohne Zahlungen könnt Ihr das so nicht lösen - ansonsten wendet Euch an einen Steuerberater und fragt den.