Erbrecht für Pflegekind

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Pflegekind erbst nichts. Auch nicht einen Pflichtteil. Er ist euer Neffe und Neffen sind nicht pflichtteilsberechtigt. Wenn ihr keine Kinder haben würdet und ihn nicht von der gesetzlichen Erbfolge durch ein Testament ausgeschlossen habt, würde die gesetzliche Erbfolge greifen. Aber ihr habt leibliche Kinder. Also ist ein Testament meiner Meinung nach überflüssig.

P. S. Das klingt zwar jetzt recht herzlos, ista ber leider so. Wenn ihr keine Kinder hättet, würde evtl. es sogar sinnvoll sein, ihm zu enterben. Denn: Nach eurem Ableben würde er in ein Heim kommen und das Heim würde sich sein ganzes Erbe, das ihr ihn vermacht habt, holen. Ist leider so. Er hätte jedenfalls nichts davon.

Das Pflegekind (ohne Verwandtschaft) ist nicht erbberechtigt.

Bei euch mischen sich Pflege und Verwandtschaft. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Der überlebende Ehepartner (bei Zugewinngemeinschaft) erbt 50% und die ehelischen und nichtehelichen Kinder teilen sich die anderen 50%. Solltet ihr keine ehelichen und nichtehelichen Kinder mehr haben und kein Testament verfasst, erbt die Familie des zuletzt verstorbenen Ehepartners in der Reihenfolge: Eltern - Geschwister - Kinder der Geschwister. Bei Eheverträgen sieht alles anders aus.

Ich würde ihn zur Sicherheit in Euer Testament aufnehmen, da seid Ihr auf der sicheren Seite. Ein Pflichterbteil steht ihm meiner Meinung nach wegen der nichterfolgten Adoption nicht zu. Daher das Testament.

Genaue Auskunft erhälst du beim Notar. Der kann alles sehr genau darlegen.

Man ist als "nicht adoptiertes" Pflegekind, wenn es der Neffe ist, nicht automatisch von Onkel oder Tante erbberechtigt.

ein Testament ist hier ein muss,.