Erfährt das Finanzamt von einer Erbschaft?

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über Sterberegister, über Notare, über Versicherungen, Banken und über Denunzianten

In der Regel wird von den Banken bei denen der Verstorbene seine Konten hat eine Kontrollmitteilung an das FiAmt erstellt wenn du den Erbschein vorlegst.

Denunzianten gibt es sicherlich auch, würde ich aber in diesem Zusammenhang nicht unbedingt anführen, da das Amt bereits über die vorgenannten genügend Informationen erhält.

Noch ein guter Rat zum Schluss, dein Kollege sollte zu einem Steuerberater gehen uns sich beraten lassen, häufig müssen die Mandanten weniger Erbschaftsteuer zahlen als Sie glauben.

Außerdem ist wie bereits unten erwähnt Steuerhinterziehung eine Straftat und kann mit bis zu 10 Jahres Gefängnis bestraft werden. § 370 III AO

 

In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:

Das kann unter Umständen ganz fürchterlich schief gehen:

Nach § 30 ErbstG sind die Behörden, vor allem die Standesämter (Sterbefälle) und die Gerichte von Amts wegen verpflichtet, alles Mitzuteilen, was für die Erhebung der Erbschaftssteuer von Bedeutung sein könnte.

Das bedeutet erst einmal, das Finanzamt weiß von Versterben des Erblassers und auch von seinen Testamenten, Erbverträgen und so weiter.

Das Finanzamt kann daraufhin in der Steuerakte des Verstorbenen nachprüfen ob Vermögen vorhanden war (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Wird hierdurch ein Verdacht des Finanzamtes geweckt, kann das Finanzamt nach § 93b AO über das Bundeszentralamt für Steuern auf Kundenstammdaten der Kreditinstitute auch aus steuerlichen Gründen zuzugreifen.Nach §§ 93 ff AO können einzelne Kontostände durch das Finanzamt abgefragt werden.

Es besteht daher für Ihren Freund die dringende Gefahr, dass wenn er einen Teil der Erbschaft nicht angibt, er sich Steuerhinterziehung nach § 370 AO strafbar macht.

Es ist daher Ihrem Freund zu empfehlen, die Erbschaftssteuer nicht einsparen zu wollen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Rene Wolfgang Backhaus
-Studienteilnehmer Rechtswesen-

Ja, das Finanzamt erfährt von einer Erbschaft. Die Banken, Versicherungen, Notare und Behörden sind sogar gesetzlich verpflichtet, an das Finanzamt alle Vorgänge zu melden, die mit der Berechnung der Erbschaftsteuer zu tun haben.

Sollte er das schaffen macht er sich strafbar, weil das eindeutig Steuerhinterziehung ist..

Ich kann mir aber nicht vorstellen dass das funktioniert , die beim Finanzamt werden wohl kaum darauf hoffen dass jeder so ehrlich ist und alles angibt.. Die können das bestimmt irgendwie kontrollieren!

die sind die ersten die davon erfahren.  Steuerhinterziehung ist eine Straftat und  kein Kavaliersdelikt, darauf steht Gefängnisstrafe.

Wie hoch ist denn das Sümmchen?  es gibt doch Freibeträge