Welche Behörde für Genehmigung für Werbeschild am Straßenrand?

4 Antworten

Für solche Dinge sind entweder örtliche Gewerbe- oder Ordnungsämter zuständig.

Es kann auch sein, dass das Aufstellen oder Anbringen von Werbeanlagen baurechtlich genehmigt werden muss, d. h. du musst mal beim zuständigen Bauamt nachfragen (Stadt- oder Kreisverwaltung), ob du eine Baugenehmigung beantragen musst.

Darüberhinaus brauchst du wahrscheinlich auch eine Sondernutzungsgenehmigung von der Gemeinde, damit du den öffentlichen Straßenraum für die Aufstellung des Schildes verwenden darfst. Auf jeden Fall solltest du beides klären, bevor du irgendetwas aufstellst, weil du sonst ordnungswidrig handelst und mit einem Bußgeld rechnen musst. Die meisten Konkurrenten sind da ganz schnell mit einer Anzeige beim Ordnungsamt bei der Hand.

Für alle Anlagen der Außenwerbung brauchen Sie eine Baugenehmigung. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Beantragt wird eine Baugenehmigung bei der Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamtes.

Neben der Baugenehmigung bedarf es zumeist einer Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde (ebenfalls beim Bezirksamt angesiedelt). Außerdem müssen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften beachten werden.

http://www.werbeschilder-wissen.de/werbeschilder-fuer-jeden-zweck-geeignet/

Meist die Gemeinde.