Dürfen Behörden ohne mein Einverständnis auf mein Grundstück?

12 Antworten

Es wäre sehr hilfreich, wenn du die Frage ausführlicher stellen würdest. So bleibt die Antwort schwammig. Unter gewissen Voraussetzungen hat eine Behörde durchaus das Recht, dein Grundstück zu betreten. Ist beispielsweise Gefahr im Verzug, ist dein Einverständnis nicht erforderlich.

Beispiel Feuer - brennt dein Haus, kann und muss die Feuerwehr Löschen, egal, ob du willst oder nicht. Die brauchen natürlich keinen Gerichtsbeschluss oä, wie die anderen geschrieben haben.

Das kann auch für andere Behörden gelten. Es kann auch andere Gründe geben, die über deinem Hausrecht stehen, z.B. das Gemeinwohl.

Das kommt drauf an. Es gibt Betretungsrechte aus allen möglichen Gesetzen für bestimmte Behörden (z.B. darf die Gewerbeaufsicht ein Betriebsgrundstück betreten), außerdem darf bei Gefahr oder Gefahrverdacht ein Grundstück betreten werden etc. und dann gibt es natürlich auch noch gerichtliche Betretungserlaubnisse (Durchsuchungsbeschluss o.ä.). So pauschal lautet die Antwort wohl ja...

Ja, auf ein Privatgrundstück - auch wenn es "eingefriedet" ist - dürfen die problemlos ohne besondere Ermächtigung. Nur in eine abgeschlossene Wohnung dürfen die lediglich zur Gefahrenabwehr oder mit Durchsuchungsbeschluß.

Allerdings müssen sie gehen, wenn ihnen der Zutritt verweigert wird. Dann gehts auch auf das Grundstück nur noch mit Beschluß.

Wenn es ein Grundstück im freien Gelände ist (z.B. Acker), dann auf jeden Fall. Aberdas meinst du wahrscheinlich gar nicht. Warum schilderst nicht Genaueres????

Du müsstest schon einen konkreten Fall schildern, denn es gibt einige Fälle in den unterschiedlichsten Gesetzen, die dafür einschlägig sein können.