Welche Antwort zum Kaufvertrag ist richtig ?

2 Antworten

Antwort 3

zu 1: Da die Ware vertragsgemäß geliefert wurde, darf er nicht verweigern.

2. Der Kaufvertrag ist noch nicht zustandegekommen. Das geschieht erst durch die rechtzeitige Bestellung.

4. Der Kaufvertrag wird erst erfüllt, wenn neben dem Verpflichtungsgeschäft (der Lieferer liefert ordnungsgemäß) das Erfüllungsgeschäft stattfindet (der Käufer nimmt die Ware an und zahlt)

Der Kaufvertrag kommt erst zustande wenn beide Parteien sich einig sind
Angebot dann Kaufvertrag
Verweigern darf der Käufern nur wenn wäre fehlerhaft oder beschädigt ist.
Weiß nicht genau ob es hilfreich ist aber ich würde sagen Antwort 2/3/4 aber ohne Gewähr
Oh