Im Supermarkt an der Kasse Rechtsgeschäft

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Dein Antrag auf Abschluss des Vertrags beginnt mit der Auflegung der Ware auf das Laufband. Durch die abschließende Abrechnung (Bonerstellung) der Kassiererin entsteht die Leistungserfüllung des Kaufhauses. Durch das "drüberziehen" ohne ausdrückliche Abgabe einer mündlichen oder schriftlichen Willenserklärung liegt eine konkludente Handlung vor, die üblich ist, um das Rechtsgeschäft zu erfüllen. Einigung über den Eigentumsübergang (scannen) + Übergabe der Sache (Tasche) = Abschluss

Teil 1: du legst die Ware in den Korb.

Teil 2: die/die Kassierer(in) nimmt das Geld.

Bis zur Kasse hast du die Möglichkeit vom "Vertrag" zurückzutreten.

Nach der Bezahlung der Ware an der Kasse ist der Kaufvertrag abgeschlossen.

Vor der Kasse kann kann der Käufer ja noch immer seine Ware einfach zurücklegen wenn er möchte und hat keinerlei Verpflichtungen.