Genehmigung einer Grundschuldbestellung durch den Sanierungsausschuss

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Nach den Vorschriften der Stadtsanierung im BauGB ist für Grundschuldeintragungen die Zustimmung der Sanierungsbehörde erforderlich. Damit soll Doppelförderung verhindert und die Solvenz des Bauherren geprüft werden. Was im Gesetz steht braucht nicht zusätzlich vereinbart werden.