"Weitergabe an Dritte nicht gestattet". Was bedeutet das?

5 Antworten

Einfaches Beispiel. Ein Fotograf fotografiert ein Model. Gemäß vertraglicher Vereinbarung dürfen Fotograf und Model das Bild für sich verwenden (z.B. für das Modelbook, die Homepage des Fotografen - je nachdem was im Vertrag genau vereinbart ist). Eine Weitergabe an Dritte (also an z.B. ein Magazin, eine Agentur etc.) ist somit vorerst ausgeschlossen.

Der Fotograf darf das Foto nicht weiterverkaufen, ohne vorher die Einwilligung des Models einzuholen. Das Model darf die Bilder ebenfalls nicht weiter vermarkten, ohne die Einwilligung des Fotografen.

Unter "Dritte" versteht man Außenstehende, unbeteiligte Personen.

Ein Bild, das du selbst fotografiert hast, (nur) du selbst drauf bist, das du gemalt oder gezeichnet hast, darfst du jederzeit weitergeben, wie es dir gefällt. Sobald aber andere Personen darauf zu erkennen sind oder du geschützte Dinge nachahmst (Marken, Logos, etc.) wird's knifflig. Dann darfst du diese nur veröffentlichen oder verbreiten (Internet, Facebook, Whatsapp & Co), wenn die auf dem Bild gezeigten Personen bzw. Beteiligten der Veröffentlichung einwilligen. Hier ist dann eben die Weitergabe an "Dritte" - also außenstehende unbeteiligte Personen - nicht gestattet, bis die Einwilligung von allen am Bild/Foto Beteiligten eingeholt und erteilt ist.

Einen weiteren Unterschied macht es, wenn du das Bild zu kommerziellen Zwecken nutzen möchtest - also damit Geld verdienen willst. Hier ist ebenfalls eine Einwilligung aller Beteiligten nötig d.h. Personen die fotografiert wurden, Fotograf selbst (falls du es nicht fotografiert hast), Markeninhaber ... etc.

Jamieleeklasen 
Fragesteller
 13.10.2015, 14:47

Und wenn es nur "rumgezeigt" wird um die auf den Bild zu sehende Person zu schädigen? 

MaronAkane  13.10.2015, 15:01
@Jamieleeklasen

Grundgütiger... wie alt bist du denn? Natürlich darf man das nicht! Mal ganz davon abgesehen, dass es eine total infantile und unreife Idee ist.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/partyfotos-und-nacktbilder-was-jetzt-verboten-ist-und-was-nicht-a-1016240.html

Zitat: Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von allen "Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden".

Lass den Blödsinn einfach sein und steh drüber.

Wir gehen hier ja nicht von einem Verkauf sondern Weitergabe persönlicher Daten aus

1. Person -> Ich (Urheber)

2. Person -> Du (Käufer)

3. Person -> Er/Sie/Es (ausenstehende)

du darfst es weder (einfach so) weitersenden noch an wen andern verkaufen.

das heißt wenn du was kaufst darfst du nicht weitervrkaufen