Weihnachtsbaum verkauf? Wann muss ich beim Finanzamt bescheid geben?

2 Antworten

  1. Existenzgründerkurs bei der IHK
  2. Steuerberater suchen
  3. Gewerbe anmelden - der Verkauf von Christbäumen ist nämlich gewerblich!
  4. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt schicken

Und beachten, dass der Umsatz, den man - von sagen wir mal Ende November - bis 24.12. erzielt, auf das Jahr hochgerechnet wird. Wenn es also 4000 € Umsatz sind, wird das auf das Kalenderjahr hochgerechnet. Dann kommt man locker über die Grenze des § 19 UStG und ist im Gründungsjahr kein Kleinunternehmer!

Ich gehe davon aus, dass der Verkauf von selbst gezogenen Weihnachtsbäumen nicht gewerblich ist.

@Helefant

Doch, der Verkauf ist gewerblich, das läuft nicht unter LuF. LuF wäre es nur, wenn der Weihnachtsbaumverkauf quasi ein "Nebenprodukt" eines land- und forstwirtschafltichen Betriebes ist, der auch andere LuFProdukte erzeugt und vermarktet

Du solltest dem Finanzamt gleich zu Beginn der Tätigkeit mitteilen, dass Du diese ausübst.