Wegerecht für unbefestigten Weg

4 Antworten

Das musst du im Tiefbauamt nachfragen. Niemand weiß, wie tief die Leitung eingegraben ist, welchen Durchmesser die Leitung hat und mit welchen Fahrzeugen dein Nachbar darüber fährt. Deine Frage ist hier absolut nicht beantwortbar.

1. Wenn´s ein grundbuchlich gesichertes Wegerecht ist (wie Du schreibst), so hat

a) der Berechtigte ein unbeschränktes Recht (wenn nicht auf ein Fußwegerecht beschränkt - hier die Urkunde einsehen - die liegt, wenn nicht in Euren Untrelagen, beim Grundbuchamt) zur Nutzung und

b) der Verpflichtete die Pflicht, das Wegerecht sicherzustellen. - Wenn es also eine Wasserleitung gibt (ich nehme an, Eure eigene), die unter dem Weg entlangführt, so ist es Eure Verantwortung, diese vor Schäden zu sichern.

2. Es gibt verschiedene Wegerechtsarten: - Erstens das Recht, das den Grundstückszugang (des Nachbarn) erstmal ermöglichen soll (wenn er anders auf sein Grundstück nicht kommt) - das ist in jedem Fall unbegrenzt. Und zweitens ein zweckgebundenes Recht (Beispiel das oft aus früheren Zeiten stammende Ochsentriebrecht). - Das ist dann an einen bestimmten Zweck geknüpft, dessen Wegfall durchaus den Wegfall oder die Einschränkung des Wegerechts bewirken KANN (nicht muss).

Rat 1 - Wegerechtsurkunde einsehen

Rat 2 Notar aufsuchen und befragen.

Das sollte doch auch im Grundbuch drin stehen.

Bis jetzt gings doch auch. Red doch einfach mit deinem Nachbarn oder willst du gleich mit vorderungen bei ihm anfangen.