Grundstückkauf
Guten Morgen zusammen...
wir würden gerne ein Grundstück kaufen. Nun haben wir festgestellt, dass ein Wegerecht als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. D.h. wir können unser Grundstück nur über einen Privatweg von einem Nachbarn erreichen.
Der Nachbar dem dieser Privatweg gehört, hat den Wert dieser Grunddienstbarkeit mit 1.000 Euro festgesetzt. Wenn wir nun das Grundstück kaufen, müssen wir diese 1.000 Euro nochmal an dem Nachbarn zahlen? Oder war das eine Einmalzahlung, die der aktuelle Besitzer beglichen hat?
3 Antworten
Ihr Weg ist dinglich gesichert.
Der angegebene Betragswert diente seinerzeit lediglich der Berechnungsgrundlage für die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes.
Mit dem Kauf des Grundstückes ist das Wegerecht automatisch verbunden.
Lesen Sie dazu die Bestimmugnen in der ursprünglichen Eintragungsbewilligung, dann haben Sie absolute Klarheit und Sicherheit, auch bezüglich der Unterhaltungspflichten etc. des Weges.
Nein, das Recht ist im Grundbuch eingetragen und damit verdinglicht. Es steht jedem künftigen Eigentümer zu.
Ich will dich nicht abschrecken: LASS ES SEIN such die ein anderes Grundstück. Wenn das jetzt schon so anfängt. Lies auf www.nachbarschaftsstreit.de im Forum welchen Ärger es mit Wegerechten gibt.
Ihr müsst die "Unterhaltskosten" des Weges "anteilig der Nutzung" mittragen,