Wegerecht, welche Möglichkeit habe ich?

7 Antworten

"Die übrigen Eigentümer sind berechtigt, die Sondernutzungsfäche zu begehen, um aus dem Kellereingang der Waschküche zum sonstigen Grundstück zu gelangen und umgekehrt." - Daran gibt es überhaupt nichts zu Deuteln!

Jeder Versuch, dich daran zu hindern, kannst du als Nötigung auffassen und entsprechend handeln.

Ich bin keine Juristin, aber der Satz der Teilungserklärung ist doch eindeutig allgemeingültig, mit keinem Wort wird das Wegerecht eingeschränkt, ob aus Notsituationen heraus oder anderen Gründen.

Einen Mietvertrag würde ich als nachrangig ansehen. Erst regelt die Teilungserklärung die Nutzung des Eigentums durch die verschiedenen Eigentümer. Ein Eigentümer darf in seine Mietverträge sicher nichts schreiben, was der Teilungserklärung widerspricht. Damit gilt zuerst die Teilungserklärung und dann der Mietvertrag.

Ich sehe dich im Recht. Könntest bei frag-einen-anwalt Mal nachfragen, das kostet nicht viel. Vielleicht gibt es für solche Fälle ja einen Mediator oder so, nicht dass man gleich anfängt sich mit Anwälten zu bekriegen.

Dieser Satz ist doch eindeutig:

Die übrigen Eigentümer sind berechtigt, die Sondernutzungsfäche zu begehen, um aus dem Kellereingang der Waschküche zum sonstigen Grundstück zu gelangen und umgekehrt. 

Bedeutet, du darfst immer den Weg benutzen. 

Nur der Garten, gehört dem Mieter und darin hast du nichts zu suchen.

und da gibt es unterschiedliche Standpunkte, wie dieser Satz zu lesen ist

Was soll es da an unterschiedlichen Lesemöglichkeiten geben? Es gibt nur eine einzige Lesemöglichkeit:

Die übrigen Eigentümer sind berechtigt, die Sondernutzungsfäche zu begehen, um aus dem Kellereingang der Waschküche zum sonstigen Grundstück zu gelangen und umgekehrt.

Gehen dürfen die übrigen Eigentümer - nicht jedoch mit dem Rad auf der Sondernutzungsfläche fahren. Ob ein Notfall vorliegt oder nicht ist unerheblich. Auch der Wochentag ist unerheblich. Du darfst dort gehen! Andere Interpretationen sind nicht möglich.

Geh da einfach durch, gibts Probleme zeig den Auszug des Grundbuches. Wirst du daran gehindert, rufe die Polizei. So muss der Mieter gegen dich rechtlich angehen und einen Anwalt aufsuchen.

Was er nicht machen wird, er wird zum Besitzer gehen müssen. Und der Besitzer entscheiden, ob er gegen dich vorgehen will kann.