Wegerecht in einer Privatstraße?

1 Antwort

Wir haben seit 1995 ein Grundstück mit Einfamilienhaus in einer Zufahrtstraße die 1995 Öffentlich war also gehörte zur Gemeinde .

OK.

Ein paar Jahre später wurde die Straße zur Privatstraße ( Eigentümergemeinschaft ) wir hatten damals kein Wegerecht benötigt , da die Zufahrtstraße noch öffentlich war

Der Satz ergibt keinen Sinn. Wenn die öffentliche Zufahrtsstraße doch zur Privatstraße heruntergewidmet wurde, dann muss es darüber eine amtliche Mitteilung sowie eine grundbuchamtliche Eintragung gegeben haben, und ihr wärt ja selber auch Teil der Eigentümergemeinschaft geworden. Oder wie soll man sich das sonst vorstellen?

Wegerecht ist also nicht im Grundbuch eingetragen

Handelt es sich hier um zwei unterschiedliche Straßen? Dann müsstet ihr entweder mit der Eigentümergemeinschaft verhandeln, oder euch ein Notwegerecht einklagen.

Nein es handelt sie hier um eine Zufahrt um zu unseren Grundstück zu kommen .

@bulala07

Das erklärt aber nicht, wieso ihr dann nicht Teil der Eigentümergemeinschft seid. Es müssen ja dann alle Straßenanlieger Miteigentümer geworden sein, also auch ihr, wenn euer Grundstück an dieser Privatstraße liegt. Oder wie kommt ihr sonst zu eurem Haus?