Wegen unterschlagung anzeigen? Geht das?

5 Antworten

Unterschlagung ist hier leider nicht gegen. Daher geht es nur über den zivilen Rechtsweg.

246 StGB (Unterschlagung)

Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, ...

so lautet Gesetzestext. Und da eine Überweisung keine bewegliche Sache ist, Das sind Sachen die man anfassen kann, jedoch kein Haus zum Beispiel, weil das nicht beweglich ist (das nur zur Erklärung), fällt leider dein Geld nicht rein.

somit kann überwiesene Geld oder auch übergebenes Geld, nicht unterschlagen werden. Man könnte zwar evtl. was konstruieren, wenn du ihr einen 200 Euro Schein gibst. Und man dann von der Sache an sich sprechen würde, dass sie genau diesen 200 Euro Schein mit der Seriennummer unterschlagen hat. Aber das einem Staatsanwalt weiß zu machen, dass es nicht um den Wert geht sondern um den Schein, ist eher unwahrscheinlich.

also bleibt dir nur der zivile Klage weg. Zudem ein Strafverfahren nicht heißt, dass die dir dein Geld zurück holen. Die bestrafen nur die Tat an sich, das Geld muss trotzdem über den zivilen Rechtsweg geholt werden.

falls es zu unverständlich war, kannst mich gerne weiter fragen. Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Frag Deinen Bankberater, ob er die 64 Euro wieder auf Dein Konto buchen kann. Da gibt es eine solche Möglichkeit - wenn jemand Geld von Deinem Konto abgezogen hat. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch in dem Fall geht, wenn Du selbst überweist.

Ansonsten schreib das Geld ab! Eine Anzeige wegen 64 Euro ist lächerlich. Dein Gegenüber wird gegen Dich aussagen. Du hast keine Chance. Das nächste Mal sei vorsichtiger, was Du tust.

VirageXO  19.09.2020, 09:20
Frag Deinen Bankberater, ob er die 64 Euro wieder auf Dein Konto buchen kann. Da gibt es eine solche Möglichkeit - wenn jemand Geld von Deinem Konto abgezogen hat. Ich bin mir nicht sicher, ob das auch in dem Fall geht, wenn Du selbst überweist.

Das geht bei einer Überweisung nicht; nur bei Lastschriften.

AriZona04  19.09.2020, 09:21
@VirageXO

Vielen Dank! Ich war noch nicht in einer solchen Situation. Hätte ja sein können. Gut: Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Das muss der FS noch lernen!

Rolf42  19.09.2020, 09:22

Nein, bei Überweisungen, die man selbst veranlasst hat, ist das nicht möglich.

Eine Anzeige wegen Unterschagung würde deiner Bekannten nur einer Strafe zuführen. Dein Geld bekommst Du so aber nicht zurück.

Dazu benötigst Du die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Dessen Kosten werden allerdings die Höhge des Schadens übersteigen.

VirageXO  19.09.2020, 09:30
Eine Anzeige wegen Unterschagung würde deiner Bekannten nur einer Strafe zuführen. 

Nein, eine Anzeige würde zur soforteinstellung führen.

Wegen unterschlagung anzeigen? Geht das?

ja, das geht.

ist eine anzeige wegen Unterschlagung sinnvoll? 

Nein, das wäre nicht sinnvoll, da hier kein strafbares Verhalten - erst recht keine Unterschlagung gegeben ist.

HolziSR  19.09.2020, 09:28

Das ist falsch! Der Tatbestand der Unterschlagung ist nicht gegeben. Siege meine Erläuterung!

VirageXO  19.09.2020, 09:29
@HolziSR

Vielleicht solltest du meinen Kommentar nochmal in Ruhe lesen.

HolziSR  19.09.2020, 09:38
@VirageXO

ups. Das stimmt. Aber warum schreibst du dann als erstes, dass es geht? Das geht nämlich nicht. Das widerspricht sich. Du kannst keine Anzeige aufgeben, wo die Tatbestände nicht erfüllt sind. Weil der Beamte vor Ort prüft ob eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Würde er trotz des wissen, dass keine strafbare Handlung vorliegt, ein Strafverfahren einleiten obwohl keins vor liegt. Verfolgung Unschuldiger nennt sich dann die Straftat die man selbst begeht.

sorry, dass ich nicht bis zum Ende gelesen habe. Jedoch widerspricht sich dein Text. Grüße

VirageXO  19.09.2020, 09:42
@HolziSR
Aber warum schreibst du dann als erstes, dass es geht? Das geht nämlich nicht. Das widerspricht sich. Du kannst keine Anzeige aufgeben, wo die Tatbestände nicht erfüllt sind. 

Ich kann jeden wegen allem anzeigen. Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen.

Erfüllt die Schilderung keinen Straftatbestsnd, gibt’s ne soforteinstellung nach 152 II; ist nach Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegeben, wird nach 170 II eingestellt.

HolziSR  19.09.2020, 10:00
@VirageXO

Das ist falsch! Wenn keine Straftat vorliegt, wird keine ANZEIGE gefertigt. Weil man ja dann gegen jemanden ermitteln würde, der nichts getan hat. Es wird wenn überhaupt, weil drauf bestanden wird, ein „Protokoll“ gefertigt, damit es aktenkundig ist, dass nichts vorliegt. Man kann es natürlich auch zur Kenntnis der StA vorlegen. Da ist noch keine Anzeige gefertigt und muss auch nicht eingestellt werden. Die StA könnte dann entscheiden, ob sie es zur Anzeige bringt und verfolgen will.

Das wäre ja noch schöner. Eine Anzeige ohne vorliegender Straftat. (Und bevor man hier wieder jeden Satz zerpflückt... bei eindeutigen Fällen. Ist etwas unklar, muss ermittelt werden)

VirageXO  19.09.2020, 10:03
@HolziSR
Das ist falsch!

Nein.

Wenn keine Straftat vorliegt, wird keine ANZEIGE gefertigt. Weil man ja dann gegen jemanden ermitteln würde, der nichts getan hat. 

Falsch. Was ist eine Anzeige?

HolziSR  19.09.2020, 10:04
@VirageXO

Und du hast es ja selbst gesagt. Die StA ist verpflichtet, sofern strafbare Handlungen vorliegen... und das ist in diesem Fall nicht gegeben

152 II

...verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

und hier ist es eindeutig, dass nichts vorliegt. Da sind wir ja beide auf einem Nenner.

VirageXO  19.09.2020, 10:05
@HolziSR

Nochmal: was ist eine Anzeige?

HolziSR  19.09.2020, 10:05
@VirageXO

Du willst es einfach nicht verstehen. Aber gut. Ist mir zu blöd, es weiter zu erklären. Dazu ist alles gesagt!

Unterschlagung ist hier nicht gegeben und kann nicht angezeigt werden. PUNKT

VirageXO  19.09.2020, 10:08
@HolziSR
Du willst es einfach nicht verstehen. 

Ich verstehe es durchaus, nur hast du leider keine Ahnung von den Begriffen.

HolziSR  19.09.2020, 10:13
@VirageXO

Wenn du meinst. Verbreite nur weiter deinen theoretischen schmarn.

fakt ist. Es liegt keine strafbare Handlung vor, und die wird auch nicht zur Anzeige gebracht. Weil ein Strafverfahren wegen einer Straftat die nicht vorliegt gegen jemanden der nichts getan hat zu eröffnen, obwohl man es von vornherein weiß, ist strafbar.

und mit dir red ich nicht weiter, weil es meine Sinn hat :)

Musst drauf zivilrechtlich klagen, ist ne ungerechtfertigte Bereicherung 🤷‍♂️