Geld wurde zwei Mal überwiesen
Hallo,
ich habe von einer Firma die gleiche, von mir gestellte Rechnung, doppelt bezahlt bekommen. Es wurde bisher weder von der Bank noch von der Firma zurück gefordert. Die zweite Überweisung ist aber auch erst knapp über eine Woche her. Sprich, wenn überhaupt wird die Firma sicher erst bei ihrem Jahresabschluss darauf kommen. Wann verjährt ein Anspruch auf Rückzahlung? Abgesehen von Betrug und weiteren moralischen Sachen - was für rechtliche Strafen sind in diesem Fall wahrscheinlich? Ich bin mir unsicher, denn als ich fälschlicherweise mal was überwiesen habe, wurde mir von meiner Bank gesagt, dass man nur noch auf Rücküberweisung hoffen könne.
Vielen Dank für eure Infos
9 Antworten
Die Leute, die doppelt überwiesen haben, sind sicherlich Deine Kunden. Was glaubst Du, wie lange die noch Deine Kunden sind, wenn Du Dich um die Sache nicht kümmerst. Sicher musst Du Dich manchmal bei einer Rücküberweisung etwas krumm legen. Du befindest Dich dennoch im Unrecht, wenn Du das Geld wider besseres Wissen behältst. Wenn Du noch mehr Kunden hast, die sich unter einander kennen, wird sich das auch schnell herumsprechen, wie Du Dich verhältst. Die Folgen sollten Dir klar sein, oder nicht?!
Das ändert nichts an der Unrechtmäßigkeit, wenn du das Geld behältst. Es ist einfach mieses Geschäftsgebaren. Sehr mies.
denn als ich fälschlicherweise mal was überwiesen habe, wurde mir von meiner Bank gesagt, dass man nur noch auf Rücküberweisung hoffen könne.
Und? Das heißt doch nur, dass die Bank es nicht von sich aus zurück überweisen darf, sondern dass der Kontoinhaber das veranlassen muss, und das bist du in diesem Fall. Mal abgesehen vom rein moralischen, gibt es es auch eine gesetzliche Grundlage, nämlich § 812 BGB:
Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Es wäre auch kein Betrug, da du ja nichts dazu beigetragen hast, dass du das Geld doppelt bekommst Allerdings wäre es vielleicht nicht unklug, diese Firma anzurufen und das Ganze aufzuklären, da es ja ein Kunde von dir ist und wenn man höflich darauf hinweist und es sauber löst, auch nicht so schnell in Verruf gerät. So viel zur Moral.
Kein betrug, aber evtl. Unterschlagung.
Daran habe ich nicht gedacht, bin mir aber nicht sicher.
Gehe einfach mal davon aus, dass die Firma spätestens beim Buchen der Überweisungen den Fehler bemerken wird und dann wird man zwangsläufig auf Dich zukommen... Natürlich kannst Du auf unbeteiligt machen und warten bis es soweit ist, aber das wäre kontraproduktiv. Angenommen Du überweist der Firma diesen Betrag einfach wieder zurück, wäre man Dir dankbar und Du könntest auf weitere Aufträge hoffen...
Wenn du die doppelte Zahlung nicht dem Kunden meldest, könnte eine Anzeige wegen Unterschlagung auf dich zukommen. Das Geld einfach zu behalten ist extrem unserös. Dein Banker hat nicht recht. Wenn du die Zahlung zu Unrecht empfangen hast und darüber Kenntnis hast, weißt du auch, daß das Geld dir nicht gehört. Es kann auch auf Rückgabe geklagt werden.
Will mal hoffen, daß du keiner meiner Geschäftspartner bist..
lol. Wenn du die Firma kennen würdest... Ich glaube kaum, dass die so ein Betrag groß juckt
die Firma ist mir egal, aber mit dir würde ich nie etwas zu tun haben wollen.
hab mal gegoogelt:
Denn das der Empfänger das Geld nicht behalten darf, ist klar. Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht hier von einer "ungerechtfertigten Bereicherung" in § 812 BGB. Danach muss derjenige, der etwas ohne Grund erhalten hat, es wieder an den Berechtigten herausgeben http://www.banktip.de/rubrik2/20324/2/falsche-ueberweisung-empfaenger-zur-herausgabe-verpflichtet.html
Mist. Ich hätte das mit der Rechnung nicht schreiben sollen. Der Grund: es gibt keine Folgeaufträge von dieser Firma und dieser Kunde kennt, mit 100%iger Sicherheit keinen anderen Kunden. Sonst würde ich die Frage sicherlich nicht stellen und hätte natürlich sofort zurück überwiesen.