wegen ausbildung von schule abmelden
hallo ich habe mal eine frage ... ich habe jetzt zum ersten 8. eine ausbildung gefunden und bin 18 jahre alt und habe meine 10 jahre schulplicht voll immoment mache ich auf einen berufskolleg fachabi .... ich würde mich jetzt gerne von der schule abmelden und bis zum beginn der ausbildung einen nebenjob suchen auf 400 euro basis mein lehrer hat aber mal am anfang des schuljahres gesagt man kann sich auch wenn man 18 ist nicht einfach von der schule abmelden wenn man im laufe des schuljahres 18 geworden ist ... was aber meiner meinung nach nicht stimmen kann da ich 18 bin und eigentlich doch machen kann was ich will oder nicht? ich habe natürlich schon gegoogelt und habe auch nichts dazu gefunden das es nicht gehen würde achja falls das wichtig ist ich komme aus nrw und nein ich will nichts hören von wegen mach die schule weiter
danke
5 Antworten
auch wenn man 18 ist nicht einfach von der schule abmelden wenn man im laufe des schuljahres 18 geworden ist
Das ist korrekt so. Die Schulpflicht endet nach §§ 37, 38 SChulG NRW mit Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird.
Also die Schulpflicht gilt bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. D.h. aber nicht, das du am Tag deines 18.Geburtstages sagen kannst: So,18-ab von der Schule. Die Schulpflicht gilt dann bis zur Vollendung des Schuljahres in dem man 18 geworden ist.
Mach doch die Schule noch weiter bis zu den Sommerferien und dann hast du ja immer noch ca. 2 Monate Zeit bis deine Ausbildung beginnt.
So viel von mir dazu...
lg, jakkily
Gegenfrage: wieso willst du dein Fachabi abbrechen?
Also ich muss dir leider sagen, dein Lehrer hat recht, wenn du im laufe der Schuljahres 18 geworden bist muss du das Jahr bis zum Ende durch ziehen..
ich möchte mein fachabi abbrechen da ich erst im ersten jahr bin ... ich müsste also noch bis zum nächsten sommer und ich habe rausgefunden das es einfach nichts für mich ist