wegen ausbildung von schule abmelden

5 Antworten

auch wenn man 18 ist nicht einfach von der schule abmelden wenn man im laufe des schuljahres 18 geworden ist

Das ist korrekt so. Die Schulpflicht endet nach §§ 37, 38 SChulG NRW mit Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird.

Also die Schulpflicht gilt bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. D.h. aber nicht, das du am Tag deines 18.Geburtstages sagen kannst: So,18-ab von der Schule. Die Schulpflicht gilt dann bis zur Vollendung des Schuljahres in dem man 18 geworden ist.

Mach doch die Schule noch weiter bis zu den Sommerferien und dann hast du ja immer noch ca. 2 Monate Zeit bis deine Ausbildung beginnt.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Gegenfrage: wieso willst du dein Fachabi abbrechen?

Also ich muss dir leider sagen, dein Lehrer hat recht, wenn du im laufe der Schuljahres 18 geworden bist muss du das Jahr bis zum Ende durch ziehen..

ich möchte mein fachabi abbrechen da ich erst im ersten jahr bin ... ich müsste also noch bis zum nächsten sommer und ich habe rausgefunden das es einfach nichts für mich ist