Weed gereucht, Polizeikontrolle?

4 Antworten

NIEMALS(!) etwas zugeben bei der Polizei, niemals! Du bist nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Das bist du als Beschuldigter nie. Als Zeuge musst du bei der Polizei nur die Wahrheit sagen, wenn du auf eine Vorladung auch erscheinst. Du musst aber nur erscheinen, wenn du im Auftrag der Staatsanwaltschaft geladen wirst.

Im Gegensatz zur Polizei, die Teil der Exekutive ist, gehören Staatsanwaltschaft und Gericht zur Judikative (zur Justiz). Man kann sagen, es wird immer gefiltert: Die Polizei nimmt Ermittlungen auf, verfolgt jegliche Straftaten und bringt diese zur Anzeige und unternimmt Präventivmaßnahmen (so, dass es gar nicht erst zu ordnungswidrigem Verhalten des Volkes kommen soll). Straftaten werden der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, sie leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet, ob es eingestellt wird oder ob es zur Anklage beim Gericht kommt.

Die Staatsanwaltschaft klagt idR nur an, wenn sie eine Verurteilung für wahrscheinlich erachtet. Dazu müssen entsprechende Indizien (sog. Verdachtsmomente; Begriff ist wichtig, folgt später noch oft) vorlegen. Erst jetzt kommt der Richter ins Spiel: Er leitet die Gerichtsverhandlung und entscheidet über Strafmaß oder Freispruch. Es gibt hierbei drei Parteien: Der Angeklagte und sein Anwalt, die natürlich das Bestmögliche erreichen wollen; den Richter als neutrale Person und den Staatsanwalt. Dieser liest die Anklage vor und ist aber nicht zwangsweise "gegen" den Angeklagten. Er muss auch Punkte beachten, die FÜR ihn sprechen und der Staatsanwalt (StA) macht sich zum Verhandlungsende entweder für eine Verurteilung stark oder, was selten ist, plädiert auf Freispruch. Selbst wenn er auf Freispruch plädiert, muss der Richter dem nicht nachkommen. Er ist absolut frei in seiner Entscheidungsfindung und kann auch über das Strafmaß des StA gehen.

Das waren die Basics im Strafverfahren. Damit es gar nicht soweit kommt, hier eine Aufklärung für alle, die in eine Verkehrskontrolle (VK) geraten (das müssen nicht zwangsweise Cannabiskonsumenten sein):

Ich übrigens habe sowohl Cannabis als auch Alkohol ausprobiert und halte Alkohol für die wesentlich gefährlichere Droge, denn man unterliegt einem absoluten Kontrollverlust und das für einen wesentlich längeren Zeitraum.

1) Niemals im Rauschzustand ein Fahrzeug führen (auch kein Fahrrad!). Bei Cannabis endet der Rausch meist schon nach wenigen Stunden. Du musst also nicht bis Sonntag warten, wenn du Freitagabend konsumiert hast. Wenn du dir sicher bist, nicht mehr dem Rausch unterlegen zu sein und klaren Kopf hast, reaktionsschnell bist und deine Augen nicht mehr gläsern oder gerötet sind und du sonst nicht mehr verhaltens- oder geruchsauffällig bist, kannst du nicht mehr unter Drogeneinfluss fahren, da kein Einfluss mehr vorliegt. Ich nenne im weiteren einige Punkte, die du in einer VK anwenden solltest. Nur wenn du dir sicher bist, alle folgenden Dinge wie beschrieben zu vollführen und nicht als Nachwirkung vom Konsum verteidigungsuntauglich bist, solltest du das Risiko eingehen, Auto zu fahren:

2) Solltest du am Abend Cannabis geraucht haben und am nächsten Morgen in eine VK kommen, ist es wichtig, cool zu bleiben und die Nerven zu behalten. Bei der Polizei gilt immer(!, immer!!!!) ahnungslos zu sein - du bist dir nie einer Schuld bewusst. Nicht du musst nachweisen, dass du nichts Verbotenes getan hast, sondern die Ermittlungsbehörden (Polizei und StAschaft) müssen es dir nachweisen, dass du etwas Verbotenes getan hast.

Hast du dich schon mal gefragt, warum Polizisten fast immer zu Zweit im Auto sitzen? Damit es immer einen Zeugen gibt, sollte etwas vor deren Nase geschehen. Bist du vor den Augen der Polizei über rot gefahren und beide haben es gesehen, streitest du es trotzdem ab (denn, vor der Polizei gibt man nie etwas zu, weil es immer nur gegen einen verwendet wird). Ein Urintest z.B. dient nicht deiner Entlastung, sondern stets nur deiner Überführung - egal, was die Polizei dir sagt. Und in einem Rechtsstaat wie Deutschland muss niemand an seiner Überführung mitwirken.

Die Polizei zeigt nahezu immer an, egal was du sagst. Weil man als Beschuldigter nie (auch nicht vor Gericht) die Wahrheit sagen muss, kann es auch nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden, wenn du nichts sagst bzw. deine Unschuld beteuerst. Ist nur ein Polizist im Auto (selten, eher bei Motorradstaffeln der Fall), gibt es idR keinen Zeugen und wenn Aussage gegen Aussage steht, wird das Verfahren fallen gelassen. Aber zurück zur Verkehrskontrolle:

3) Zuerst wirst du darüber informiert, dass jetzt eine allgemeine Verkehrskontrolle bevorsteht. Bevor du Fahrzeug- und Führerschein vorzeigst, lässt du dir Dienstausweise der Beamten zeigen mit dem Hinweis, dass dies bei Aufforderung nach den Dienstvorschriften verpflichtend ist. Weigern die sich, fährst du das Fenster wieder hoch und lässt die Zentralverriegelung aktiv. Die Polizisten stehen nun in einer Sackgasse. Sie haben keine Ausweisdokumente und idR keine Verdachtsmomente, die eine Sachbeschädigung (Scheibeneinschlagen) rechtfertigen würden. In dem Fall muss man ausharren. Die Beamten werden mit der Zentrale telefonieren und letztendlich Richter oder Staatsanwalt entscheiden lassen, wie es weiter geht. Es kann idR höchstens ein Bußgeld von 20€ erhoben werden. Aber besser das zahlen, als sich in weitere "Gefahr" bringen.

Aber angenommen, du redest ganz gesellig mit den Beamten. Nachdem du dir Namen aufgeschrieben und Aussehen eingeprägt hast, machst du Angaben zu deinen Personalien und steigst auf Aufforderung aus. Auf Wunsch musst du Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen. Das wird meist nur ausgenutzt, um in den Kofferraum gucken zu können. Deshalb sollte man diese Gegenstände stets in der Fahrerkabine mit sich führen. Ohne ausreichenden Verdachtsmoment dürfen die dein Auto und auch dich selbst nicht durchsuchen. Das gilt übrigens auch für Blutproben. Urintest, physiopathologische Untersuchugen (Rombergtest, Ins-Auge-Leuchten usw), Wischtests, Anhauchen etc. sind nie verpflichtend, auch nicht bei offensichtlichem Konsum. Selbst wenn du eine Sonnenbrille trägst bist du nicht verpflichtet, diese abzusetzen, auch nicht, wenn du eine Sehhilfe brauchst [Brille, Kontaktlinkse], musst du nicht nachweisen, dass du sie trägst, sondern man muss dir nachweisen, dass du sie nicht trägst. Du musst aber eindeutig (und das am besten unter Zeugen) sagen, dass du zu keiner Untersuchung oder irgendwelchen Tests bereit bist und alles ablehnst. "Nein" ist die Devise. Das musst du auch gar nicht begründen und Fragen der Polizei nach "Warum" solltest du ignorieren oder in etwa antworten "Weil ich das nicht machen muss und Sie sich strafbar machen, wenn Sie mich dazu nötigen und ich nicht davor zurückzögere, dies dann bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.".

Was sind denn ausreichende Verdachtsmomente? Das kann zum Beispiel sein: Du wurdest kiffend von Zeugen gesehen, du riechst nach Cannabis, hast ne Alkoholfahne, neben dir ist ein Tütchen.

Ausreichend ist ein Verdachtsmoment allerdings nicht bei geröteten und/oder gläsernen Augen, vergessenem Führerschein und sonstigen, an den Haaren herbeigezogenen Fakten.

Eine VK besteht zum größten Teil aus Bluffen, also den psychologischen Spielchen und Tricks, die man den Beamten in der Ausbildung beigebracht hat. Zeigt man die Polizisten an (dies sollte direkt bei der Justiz erfolgen, also beim StA) tun die auf "cool" und erwidern "Machen Sie doch", aber hinter der harten Schale schlottern die Knie. So lange ein Strafverfahren gegen sie läuft, können die Polizisten nämlich nicht versetzt werden. Werden sie vor Gericht verurteilt, prüfen die Vorgesetzten, ob der Polizist noch Beamter bleiben kann. Bei einer Freiheitsstrafe von über 1 Jahr wird er von Gesetzeswegen des Dienstes enthoben. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ist bei folgender Konstellation nicht unwahrscheinlich:

Der Polizist nötigte dich trotz eindeutigem "Nein" zu einer Blutabgabe. Dritte (auch deine Handyaufnahmen) können das bezeugen. Er macht sich der Freiheitsberaubung, der Nötigung im besonders schweren Fall, der Körperverletzung im Amt, der Rechtsbeugung, der Aussageerpressung und der Verfolgung Unschuldiger strafbar. Du zeigst alle Delikte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an und stellst Strafantrag.

Ansonsten: Bei einer VK solltest du immer freundlich, sachlich und "normal" wirken. Wie ein unbescholtener Bürger. Mach dich nicht auffällig, dann wirst du auch nicht zu einer Blutprobe gezwungen. Wenn du die Beamten darauf aufmerksam gemacht hast, dass du dich mit der rechtlichen Situation auskennst und sie beim Staatsanwalt verpfeifen wirst, gehen sie meist das Risiko auch nicht ein, dich zu irgendeinem Test zu zwingen.

Durch die Politik (vor allem CDU und noch schlimmer CSU) werden die Rechte des Staates auf Kosten der Bürgerrechte immer weiter gestärkt. Es empfiehlt sich deshalb eine Partei zu wählen, die sich für Bürgerrechte stark macht. Vorreiter ist hier die FDP, aber auch die Grünen sind in Teilen eine liberale Partei. Die Linke ist zwar bürgernah, aber man sollte die Finger von ihr lassen (Sozialismus = mehr Staatsgewalt). Auch die AfD steht der Stärkung der Bürgerrechte nahe. Man sollte dann aber lieber eine gemäßigte Alternative bevorzugen, wie die blaue Partei von Fr. Petry. Die FDP ist zu empfehlen, da auch sie für die Entkriminalisierung des Besitzes leichter Drogen wie Cannabis in einem für private Zwecke ausreichbaren Maße ist.

Noch mal in deinem konkreten Falle:

Nicht, d.h. ausdrücklich niemals und nie, selbst wenn es offensichtlich ist, zugeben, dass du irgendwas konsumierst oder JEMALS konsumiert hast. Auch in anderen Fällen ("Sie wissen was Sie falsch gemacht haben", wenn du sie in einer Tempo 50 Zone mit 100 überholt hast). Die Antwort lautet immer "Nein". So ironisch das klingen mag, wenn du unbestreitbar zu schnell warst. Niemals dich "verführen" lassen, z.B. irgendwas falsches auf überraschende Fragen wie "Schon mal Drogen konsumiert?" antworten. Ansonsten gibst du den Beamten nämlich Grund, nachzuhaken. Und wenn du einfach trostlos Nein sagst, gibt es keine Grundlage mehr, die weiteres Handeln rechtfertigt.

Damit hat es sich auch erledigt. Ich weiß nicht wie man auf die Idee kommt, der Polizei die Wahrheit zu erzählen bzw. ihr bei der Arbeit unter die Arme zu greifen.

Die Polizei ist, das kann man nicht anders sagen, der Handlanger der Regierung und Feind des einzelnen Bürgers (nämlich des Bürgers, der von ihr betroffen ist), um die Gesamtheit der Bürger (die Volksgemeinschaft) zu schützen.

Gott sei dank haben wir das Grundgesetz, was uns umfassende Grundrechte zusichert, die aber oftmals Kraft eines Gesetzes eingeschränkt werden dürfen und das nutzt der Gesetzgeber auch gnadenlos aus.

Die Polizei ist NIE dein Gleichgesinnter.

Woher ich das weiß:Recherche
  1. Niemals irgendwas vor der Polizei zugeben!
  2. Lieber keine Angaben machen / Lügen, du musst als Beschuldigter dich nicht belasten.
  3. Urintest kannst du verweigern
  4. informier dich mal, gibt genug quellen

fall 1 werden drogentests gemacht. Strafe für fahren unter Einfluss.

fall 2: niemand muss sich selbst beschuldigen, es gibt eine Obergrenze für THC im Blut. Ist diese überschritten bist du fällig

Ich glaube kaum das eine ernst zu nehmende Anzeige wegen eines jonnys vor 3 Tagen geschaltet werden kann

MarkiSushi 
Fragesteller
 16.07.2018, 19:15

mir gehts ja darum was die dann mit mir veranstalten wenn ich erhlich bin und sage "JO HAB ICH" dass kiffen ein bagatelldelikt ist weiß ich ja auch :D

Kubi060698  16.07.2018, 19:21
@MarkiSushi

Nun ja viel werden sie nicht machen können

Da wird aus Pflicht eine Anzeige geschaltet und direkt wieder fallen gelassen

Eventuell wirst du mit auf die Wache geschleppt um es genauer zu prüfen

Vorausetzung dafür ist, dass es schon eine Weile her ist, selbst wenn es schon längst nicht mehr wirkt, Obergrenze ist Obergrenze, THC bleibt eine Weile im Blut.

LG