Wasserschutzgebiet!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was gebaut werden darf steht in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Die hat die zuständige untere Wasserbehörde. Wenn danach was gebaut werden darf ist zusätzlich das Baurecht zu beachten.

Was grundsätzlich (genehmigungsfrei) erlaubt ist, regeln die jeweiligen Landesbauordnungen. Schuppen und Unterstände für Tiere sind dort in der Regel erlaubt.

Ob aber überhaupt etwas dort gebaut werden darf, richtet sich danach, in welcher Schutzzone das Grundstück liegt - je nach Schutzzone, kann dort auch sämtliche Bebauung ausgeschlossen sein.

In einem Wasserschutzgebiet werdet ihr Schwierigkeiten haben überhaupt eine Baugenehmigung für einen Pferdestall zu bekommen. Eine Baugenehmigung müßt ihr auf jeden Fall haben. Bevor ihr die Wiese pachtet solltet ihr euch beim zuständigen Bauamt erkundigen. Eventuell wird ein dreiseitig geschlossener Unterstand genehmigt wenn ihr auf Wassergefährdende Stoffe verzichtet. Dazu gehört auch die Lagerung von Pferdekot/urin in größeren Mengen.

Was gebaut werden darf steht in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Die hat die zuständige untere Wasserbehörde. Wenn danach was gebaut werden darf ist zusätzlich das Baurecht zu beachten.

der Verpächter muß doch wissen, für was unter/zu welchen Bedingungen er die Wiese verpachten darf ...lach...wendet Euch nochmal an ihn...

Diese Frage müsste euch im Rathaus oder Gemeindeamt beantwortet werden können.

Unsinn. Wer nichts weiß sollte nicht immer wieder auf andere verweisen, die es auch nicht wissen!