Auszug - Tapezieren mit verputzen zu viel?
Hallo zusammen,
ich ziehe gerade aus meiner Wohnung aus. In der Küche habe ich alle Dübellöcher zugespachtelt und gestrichen. Soweit so gut.
Die Wand in der Küche sah leider nicht mehr so gut aus weswegen wir diese nun tapezieren müssen. Auch soweit kein Problem.
Beim Tapete entfernen haben wir festgestellt das die Wand dahinter sehr komisch verputzt ist und die Tapete daher schwer runter geht. Nach 10 STUNDEN! Tepete entfernen für eine kleine Wand haben wir nun festgestellt das die Wand vor dem neuen Tapezieren verputzt werden muss.
Jetzt stellt sich uns die Frage. Da das verputzen jetzt sein muss da die Wand vorher nicht richtig gemacht wurde, gehört das noch zu Schönheitsreparaturen dazu oder eher Renovieren? Ich kann mir nicht vorstellen dass der Vermieter verlangen kann eine Wand zu verputzen.
Hat da jemand erfahrung oder sogar einen juristischen Rat?
Danke im voraus
4 Antworten
Zunächst einmal wäre zu klären gewesen, ob du laut Vertrag überhaupt zu Schönheitsrenovierungen verpflichtet bist.
Aber davon abgesehen gehört zu den Schönheitsrenovierungen grundsätzlich nur kleinere Verputzarbeiten wie Bohrlöcher oder kleinere Risse. Der Zustand, den du beschreibst ist eine Instandsetzung, und das ist Vermitersache. Du kannst an der Stelle also aufhören mit den Arbeiten.
So wie du es beschreibst ist der Aufwand - Verputzen einer Wand - zu aufwendig und gehört nicht zu den Aufgaben von Schönheitsreparaturen.
Das ist Aufgabe des VM und fällt unter Instandhaltung.
Unter Schönheitsreparaturen zählen eigentlich nur das Tapezieren, Streichen oder Kalken der Wände sowie den Innenanstrich von Fenster und Türen, da diese Dinge die Abnutzung des Gebrauchs unterliegen. Damit sollen lediglich die Spuren des täglichen Gebrauchs beseitigt werden....mehr nicht.
Beseitigung von Schäden, wie in deinem Fall, gehören definitiv nicht dazu.
Normalerweise wird eine Wohnung bei Auszug nicht renoviert, sondern besenrein übergeben, der neue Mieter renoviert die Wohnung nach Geschmack. Wieso habt ihr bei euren Einzug nichts gemacht, dann hättet ihr euch mit den Vermieter einigen können, dass eine Firma erst renoviert, bevor ihr eingezogen seid, im Nachhinein schaut es schlecht aus.
Das käme nun darauf an: Handelt es sich bei der "komisch verputzten Wand" um Gipskartonplatten (Rigips), die ihr durch stundenlanges Aufweichen beschädigt habt, wäre dieser Schaden von euch zu beheben.
Ein Foto der Schadensstelle wäre hilfreich, um das beurteilen zu können.
G imager761