Wasserschaden Verursacher hat keine Versicherung?

6 Antworten

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Reichlich Bilder machen. Bei einer Mietwohnung muß der Vermieter benachrichtigt werden. Seine Gebäudeversicherung trägt dann den Schaden ( ich hoffe Leitungswasser ist da mit drinne, die Versicherungen drücken sich gerne).

An die Gebäudeversicherung werden dann alle Forderungen gestellt. Diese leitet sie dann entsprechend weiter, wenn der Verursacher eine Haftpflicht hat, machen diese beiden Versicherungen das untereinander aus. Aber alles an die Gebäudeversicherung und schnell melden, die sollten fast immer erreichbar sein.

Sendet man die Rechnung an die Haftpflicht des Verursachers, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Die warten bis das Schreiben von der Gebäudeversicherung kommt.

eigene Erfahrung, nie auf jemanden hören der es besser wissen will, selber mit den Versicherung sprechen, dann lernt man was und weiß es

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 02:34

mit der Hausverwaltung habe ich telefoniert. Der Herr meinte sie schicken morgen den Notdienst vorbei um trocknungsgeräte "anzubringen" und sich den Ausmaß anzuschauen. der Verursacher hat ja keine Versicherung was mich halt so sehr verunsichert. Ich danke dir für deine Antwort:)

McBean  14.07.2018, 03:11
@xAlina1994

Ach, die Schadensnummer die Du bekommst immer griffbereit haben. Telephoniere ruhig selber mit den Leuten, fragen, fragen

Blumenacker  14.07.2018, 02:41
...Leitungswasser...

Eine Leitungswasserversicherung dürfte hier nicht greifen, weil das kein Leitungswasserbruch war, sondern eine Unachtsamkeit vom Mieter.

McBean  14.07.2018, 03:09
@Blumenacker

Dennoch ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie wird das regen, sie ist der erste Ansprechpartner.

Blumenacker  14.07.2018, 03:15
..., selber mit den Versicherung sprechen, dann lernt man was und weiß es

Auf Grund eigener Erfahrung einverstanden!

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 03:22

so als leie fällt mir das alles heute sehr schwer. Aber da ich Urlaub habe und mir euren Ratschlägen werde ich viel Zeit damit verbringen und das alles mehr oder weniger lernen :D wen du aus Erfahrung redest hättest du einen ähnlichen Fall und kannst sagen wie lange das alles etwa gedauert hat?

McBean  14.07.2018, 10:25
@xAlina1994

Sei einfach ausdauernd, je schneller der Gutachter das sieht und bearbeiten kann. Halte alles bereit was helfen kann: viele Fotos aus verschiedenen Winkeln, die Rechnungen, alles als Kopien. Waser auf dem Boden etc. Viele räumen erst ganz auf, dann wird es schwieriger. Bericht schon mal verfassen so lange es frisch im Gedächnis.

McBean  14.07.2018, 10:34
@McBean

Vielleicht auch Deine Versicherung davon in Kenntnis setzen.Die meisten sind ja Laien. Lieber eine Versicherung zuviel in Kenntnis setzten, als zu wenig. Da sind Berrater die das ales wissen sollten und einem Tipps/ Ratschläge geben

Blumenacker  14.07.2018, 11:42
@xAlina1994

Ich bin Vermieter und hatte mal so einen Fall. Die Gesamtabwicklung dauerte gut 10 Monate.
Falls man nicht selber auf Handwerkersuche gehen will: Versicherer haben in der Regel Verträge mit ausgesuchten Handwerksbetrieben. Wenn die eingesetzt werden, geht die Renovierung möglicherweise schneller.
Renovieren kann ein paar Wochen dauern.
Wenn ihr Glück habt, zahlt eine Versicherung zeitnah ( will heißen: innerhalb der nächsten paar Wochen).

Eine Hausratversicherung der jeweils Geschädigten kann da helfen. Aber in der Regel nur für mobile Gegenstände. Man sollte das dieser Versicherung baldmöglichst melden.

Der Rest ist Bautrocknung, Bodenerneuerung und Renovierung. Die Rechnungen dafür trägt nach meinem Verständnis der Verursacher. Wenn er Glück hat, dann hat er für so etwas eine private Haftpflichtversicherung.

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 02:15

was bedeutet mobile Gegenstände? ich würd es jetzt so auffassen alles was wir in die Wohnung rein gestellt haben.verstehe ich das richtig? oder sind Sachen die an der Wand befestigt sind Schränke regale etc ausgenommen? es tut mir leid ich hatte so ein Fall noch nie

Blumenacker  14.07.2018, 02:22
@xAlina1994

Fernseher, Möbel, Regale, alles, was man bewegen kann. Aber der genaue Versicherungsgegenstand steht ja im Vertrag.

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 02:16

ach und unsere Versicherung haben wir direkt darüber in Kenntnis gesetzt aber Der Herr von der Hotline konnte mir keine genaue Auskunft geben wie das nun abläuft

Blumenacker  14.07.2018, 02:35
@xAlina1994

Wahrscheinlich war das kein Herr von der Versicherung, sondern ein Call-Center.(für die leichteren Fälle).

Da müssen sowieso erst mal Begutachter von den Versicherungen erscheinen, um den Schaden einzuschätzen. Was aber schnellstmöglich gemacht werden muß: Die Sanitärinstallationsfirma benachrichtigen, damit die erst mal Bautrockner reinstellen, um den Schaden zu dezimieren. Den Bautrocknern werden Zwischenstromzähler vorgeschaltet, damit man den Extrastromverbrauch in Rechnung stellen kann.

McBean  14.07.2018, 02:20

Nicht bei einer Mietwohnung: Erst die Gebäudeversicherung, die holt es sich dann.

Blumenacker  14.07.2018, 02:26
@McBean

Nun gut. Die Gebäudeversicherung ist sowieso obligatorisch. Wie die Versicherungen das dann unter sich regeln, bleibt dem Versicherungsnehmer sowieso verborgen.

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 02:46

das hat er mir gesagt das ich mich um trocknungsgeräte kümmern muss. Hab darauf hin bei meiner Hausverwaltung angerufen. Und die schicken morgen früh einen Notdienst der diese :anbringt: Ich danke dir aufjedenfall für deine antworten. sie nehmen mir die Angst alles selber zu zahlen.

Blumenacker  14.07.2018, 03:04
@xAlina1994

So ein Bautrockner - und Ihr braucht mehrere - kann einen massiven Lärm machen. Wenn man weiter in der Wohnung wohnen will, dann müssen die nicht 24 Stunden durchlaufen. Man schaltet sie nur dann ein, wenn man nicht da ist oder sich nicht besonders gestört fühlt.

Die Bautrocknung dauert dann ein bißchen länger, aber man wird wenigstens nicht verrückt. Die nervliche Unversehrtheit ist ein höheres Rechtsgut als die Bausubstanz.

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 03:18

wen ich eine Wahl hätte würd ich nicht drin wohnen bleiben :D aber was soll's ^^ die kleine hab ich ausquatiert spontan dan wird das schon gehen. Sie macht Urlaub. Ich kann mir garnicht vorstellen was bei hellen licht morgen alles zu Tage kommt... wen sie im flur wz und kizi alles rausreißen iwan. ist die Wohnung aber eig vorrüber gehend nicht bewohnbar oder? wie wird das gehandhabt dan?

Blumenacker  14.07.2018, 03:25
@xAlina1994

Jeder Boden, in den Wasser eingedrungen ist, muß raus. Sonst wird das darunter nie trocken und massiver Schimmel breitet sich aus. Dann aber ist so ein Zimmer während der Renovierung vorübergehend unbewohnbar.

Vielleicht könnt Ihr das so machen, daß Ihr Euch Zimmer für Zimmer vornehmt, und immer da wohnt, wo gerade nicht gebaut wird.

KarlRanseierIII  14.07.2018, 04:09
@xAlina1994

Wenn Unbewohnbarkeit vorliegt, dann entweder Mietminderung um 100% und Mieter zahlt das Ersatzquartier, da er sich die Miete spart (vereinfachte Darstellung, es müssen diverse Dinge und Faktoren berücksichtigt werden) oder Fortzahlung der Miete und Vermieter muß sich um das Ersatzquartier inklusive Zahlung des selbigen kümmern. (immernoch vereinfacht)

Natürlich gilt bei dem Ganzen eine gewisse 'Raison', d.h. das Ersatzquartier muß angemessen sein und vergleichbar sein. Ganz allgemein werden die Intressen beider (Parteien) gegeneinander abgewogen, sodaß keiner übermäßig belastet wird.

Es ist dann natürlich wieder Sache des Vermieters, sich die Kosten ggf. vom Verursacher zurückzuholen, das mußt Du nicht auf dem Radar haben.

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 06:40

ich danke dir :) naja irgendwann musste mich Freitag der 13. auch treffen. solangsam seh ich das ganze entspannter durch die ganzen antworten hier (Und sicher auch durch den schlafmangel)

Wo liegt das Problem - was Euren Hausrat anbetrifft ist wohl Eure Versicherung am Zug.

Und für die Beseitigung des Wasserschadens innerhalb Eurer Mietsache ist der Vermieter zuständig. Wie sich dieser mit seinem über Euch wohnenden Mieter = Schadenverursacher einigt ist nicht euer Problem.

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 02:12

ich sehe ein ganz großes Problem. ohne es böse zu meinen. Aber ich danke dir für deine Antwort.Ich habe nur schon mehrfach was gelesen davon das wen der Verursacher keine Versicherung hat Pech gehabt... sicherlich bin ich auch sehr aufgewühlt gerade

wilees  14.07.2018, 02:21
@xAlina1994

Das mag in vielen Bereichen durchaus richtig sein - nur hier - ist trotzdem der Vermieter in der Verantwortung, dass der entsprechende Schaden repariert wird. Wie er seine Kosten erstattet bekommt, ist für Euch als Mieter absolut irrelevant.

Und Ihr solltet auch keinesfalls einen Auftrag zur Beseitigung erteilen, denn das ist alleine in der Verantwortung des Vermieters.

wilees  14.07.2018, 02:35

Da wird trotzdem viel Arbeit auf Euch zukommen - das Laminat muss !! in jedem Fall raus, wenn durch diesen Schaden auch die unter Euch liegende Wohnung betroffen ist. Zudem wird dann vermutlich auch der Estrich professionell getrocknet werden müssen.

Schreibt Euch auch jede !! angefangene Viertelstunde, die Ihr in Eigenarbeit beschäftigt seid auf und stellt sie der beteffenden Versicherung ( Hausrat- / Gebäudeversicherung ) in Rechnung. Alle vor- / nachbereitenden Arbeiten - Ausräumen, saubermachen vor und nach der Renovierung sind Arbeiten, welche die Versicherung bezahlen muss.

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 02:44

Danke dir :) ich kann echt aufschreiben wen ich in meiner Wohnung "ordnung" mache? auch das knapp 1 std wasserbeseitigung von heute? Alles klar also rufe ich morgen früh nochmal die von der Hausverwaltung an und hoffe sie kann mir da die nähsten Schritte erklären.

wilees  14.07.2018, 02:57
@xAlina1994

Alle Arbeiten die im Zusammenhang mit der Beseitigung des Wasserschadens entstehen /entstanden. Lasse Dir möglichst auch eine Abschrift des Gutachtens der Gebäudeversicherung von Deinem Vermieter aushändigen - denn auch dort werden Positionen auftauschen, die letztendlich von Euch Mietern erbracht werden.

Beispiel - Zimmer ausräumen, damit überhaupt das Laminat entfernt werden kann - anschließend wieder einräumen . Beschaffen von Umzugskarkons zur Verpackung der Schrankinhalte etc. Realistisch - euch steht "ein Umzug" einiger Räume mit all den dazu gehörigen Vor- und Nacharbeiten bevor.

wenn er keine versicherung hat, muss der verursacher mit eigenem geld haften

wenn er nicht genug hat, bezahlt es niemand

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 02:17

er ist Hartz 4 Empfänger hat also kein Geld. also bleibt es an uns hängen? :o

wilees  14.07.2018, 02:24
wenn er nicht genug hat, bezahlt es niemand

dann hat der Vermieter das Problem, aber sicherlich nicht die betroffenen "Untermieter" - denn geschädigt ist die "Sache" des Vermieters und der wiederum ist verpflichtet den Schaden zu beseitigen.

JoergHaider  14.07.2018, 04:52
@wilees

der vermieter wird ihnen nicht ihre couch und was sonst noch so hin ist, ersetzen

und dinge, die der mieter auf eigene kosten in die wohnung eingebracht hat, wohl auch nicht

sie wird, wie bei mietbeginn

wilees  14.07.2018, 05:03
@JoergHaider

Es war auch erkennbar ! nicht die Rede vom Hausrat der Geschädigten, sondern explizit von der geschädigten Sache des Vermieters - sprich der vermieteten Wohnung.

Und selbst das vom Mieter verlegte Laminat wurde zum Eigentum des Vermieters und fällt mit unter die Gebäudeversicherung.

JoergHaider  14.07.2018, 05:05
@wilees

nein, aber er würde einfach sagen, dass es seins wäre

aber es stimmt davon gar nichts und wenn du richtig liest, sind es alles dinge, die der mieter in die wohnung eingebracht hatte

der vermieter müsste nur den zustand bei mietbeginn herstellen, der vermieter haftet nicht schuldlos für mieterdinge

wilees  14.07.2018, 05:10
@JoergHaider

Versicherungstechnisch ist das verbaute Laminat Gebäudebestandteil und gehört somit zum Ersatz der Gebäudeversicherung im Schadenfall.

Auch die Tapeten hat der Mieter aufgebracht - und der Vermieter könnte verlangen, dass die Wohnung in den Ursprungszustand gebracht wird ( keine Blümchentapete - sondern Rauhfaser ) - auch die aufgebrachte Tapete wird Bestandteil der Gebäudeversicherung.

Mietrecht und Versicherungsrecht haben nicht miteinander zu tun. Hier wird das Laminat durch die Gebäudeversicherung ersetzt.

JoergHaider  14.07.2018, 05:11
@wilees

ok, kann sein, aber die versi holt es sich dann vom schädiger zurück, wenn einer da ist?

wilees  14.07.2018, 05:13
@JoergHaider

Schadenverursachend ist das Wasser - und gegen einen solchen (Leitungs-)Wasserschaden ist der Vermieter hoffentlich versichert.

JoergHaider  14.07.2018, 05:19
@wilees

so wie ich das verstanden hatte, kam das wasser aber durch fahrlässigkeit der mieter von oben, dafür ist die versi doch eigentlich nicht, dafür ist der doch haftbar zu machen?

die versi ist doch mehr für rohrbrüche u.Ä., was in der bereich des vermieters fällt?

also ich könnte mir vorstellen, dass die das versucht zurückzuholen

wilees  14.07.2018, 05:29
@JoergHaider

Ich schweife jetzt einmal etwas ab:

vor einigen Jahren verursachte meine knapp 2-jährige Tochter einen Wohnungsbrand. Sie legte ein Kissen mit Schaumstofffüllung auf die Herdplatte und schaltete den Herd an. Folge - nettes Lagerfeuer auf dem Herd.

Schadenregulierung - Beseitigung des Russschadens ( außer an meinen Möbeln u. persönlichen Hab und Gut ) etc. musste zu meiner Überraschung über die Gebäudeversicherung meines damaligen Vermieters abgewickelt werden.

JoergHaider  14.07.2018, 05:32
@wilees

2 jährige sind nicht deliktsfähig, aber egal, ich frag meinen vertreter nächste mal, ich hab eh paar fragen für ihn

ach, ich mag ihn so, einmal wollte er mir totalen rotz verkaufen, sitzt bei mir im esszimmer und ich hatte ein uraltes luftgewehr auf dem schrank

ich sag ihm

"ja, erläutern sie ihr angebot mal genauer, ich reinige in der zeit mein gewehr" und nehme es runter

im ersten moment hatte der echt sparsam geguckt, ich dachte, der erkennt, dass es nur ein luftgewehr wäre oder versteht, dass ich spass mache

hatte er aber im 1. moment gar nicht, das war ziemlich lustig

xAlina1994 
Fragesteller
 14.07.2018, 05:46

also nur mal informationshalber Laminat und auch Tapete war vor Einzug vorhanden wurde vorher renoviert (wohne noch kein Jahr dort) aber generell von ich nun schonmal so schlau das meine Hausratversicherung für meinen Schaden aufkommt was mich sehr beruhigt. Jetzt ist nur noch der Schaden der wohnung und ich hoffe das der Vermieter das schnell in Angriff nimmt. ich danke euch allen für die antworten :)

Da ihr nicht Verursacher seid und auch nicht hättet verhindern können, seid ihr für Schäden der tiefer liegenden Wohnungen nicht haftbar.

Euer Hausrat ist im Zweifelsfall ein Fall für Eure Hausratversicherung und das Gebäude ist ohnehin (zunächst) Sache des Vermieters (und dessen Gebäudeversicherung).

Sollte der Verursacher keine private Haftpflicht haben, dann wird es für diesen wohl ziemlich bitter werden.

Auf jeden Fall alles ordentlich dokumentieren, um alles weitere sollten sich Versicherungen und Vermieter kümmern. Die Versicherung teilt normalerweise auch mit, wie vorzugehen ist.