Wasserschaden, durch Abwasser einer defekten Hebeanlage

2 Antworten

Hallo Fancy, also wenn die gesamte Wohnung unbewohnbar ist, kannst Du in dieser Zeit in eine Pension/Hotel ziehen.

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mietprobleme/urteile-mieter-vermieter/trocknungsgeraete.jsp

Die Kosten hierfür würde die Wohngebäudevers. übernehmen. Du solltest Dir dies aber vorher von der Versicherung schriftlich geben lassen.

Den Abbau, die Einlagerung und wieder Aufbau der Einrichtung und Möbel trägt die Versicherung. Denk auch an den Mehraufwand für Essen.

Ist jedoch Bad, Wohnzimmer und Schlafzimmer nutzbar, trägt m.E. die Versicherung hier nicht die gesamten Kosten.

Also erst mit der Versicherung sprechen. Mietminderung wg. Unbenutzbarkeit Küche 50% von der Brutto-Miete.

Küche (unbenutzbar) Wenn Küche und Toilette unbenutzbar sind, kann der Mieter die Miete um 50 % mindern. LG Berlin, GE 1984, S. 47 = MM 10/1983, S. 14.

Für den Lärm gibts nochmal zw. 10-15%. Ihr könnt natürlich nachts die Trocknungsgeräte ausschalten, dann dauerts aber länger. m.W. kannst Du entweder die Mietminderung oder die Unterbringung in Pension/Hotel in Anspruch nehmen, jedoch nicht beides.

Wenn es sich um einen verhältnismäßig neuen Gebäudeversicherungsvertrag handelt, sind sämtliche Nebenkosten incl. Hotelaufenthalt bis zu 100 Tagen Gegenstand der Gebäudeversicherung. Miete brauchst du dann während dieser Zeit gar keine zu zahlen, da du die Wohnung ja nicht nutzen kannst.

Schäden an deinem eigenen Mobiliar musst du über deine eigene Hausratversicherung regulieren lassen.

Fancy10 
Fragesteller
 17.06.2012, 12:33

Besten Dank für die rasche Antwort.

Das 2 Familienhaus ist etwa 6 Jahre alt somit wohl auch die Gebäudeversicherung. Ist diese dann Verhältnismäßig neu ?

DerHans  17.06.2012, 14:10
@Fancy10

Da sollte das agesichert sein. Wenn nicht, ist das das Problem des VERMIETERS

Achtet auch darauf, dass euch die erheblichen Stromkosten nicht in Rechnung gestellt werden. Das passiert leicht über die Nebenkosten.