Wasserschaden, durch Abwasser einer defekten Hebeanlage
Bitten um Hilfe..
Sachverhalt: Wir sind Mieter einer Maisonettenwhg. EG und UG. Im allgemeinen Kellerbereich ist eine Hebeanlage installiert. Seit etwa 4 Wochen hat diese nicht mehr abgepumpt, so das die Abwässer sichbunterhalb des Estrichs, Dämmung im gesamten UG. verteilt haben. Der Schaden wurde bemerkt als sich starke erkennbare Außblühungen an den Innenwände und Außenwände aufgetreten sind. Der Schaden wurde dem Vermieter unverzüglich gemeldet.
Fragen: Wie hoch ist hier die Mietminderung ? Nach Auskunft des Gutachters der Wohngebäudevers. muß der gesamte Kellerbereich durch eine Fachfirma trockengelegt werden und Möbel (Küche und Esszimmer) eingelagert werden. Trägt hierfür die Versicherung des Vermieters die gesamten Kosten ?
Für uns ist die Wohnung während der Schadensbeseitigung nicht bewohnbar, aufgrund keine Küche vorhanden und vierwöchigen starken Lärm, Tag und Nacht durch die Trocknungsgeräten. Ist her eine Ersatzwohnung angemessen ? Wenn ja wer trägt her die Kosten ?
Schon jetzt für die Antwort/en besten Dank.
2 Antworten
Hallo Fancy, also wenn die gesamte Wohnung unbewohnbar ist, kannst Du in dieser Zeit in eine Pension/Hotel ziehen.
Die Kosten hierfür würde die Wohngebäudevers. übernehmen. Du solltest Dir dies aber vorher von der Versicherung schriftlich geben lassen.
Den Abbau, die Einlagerung und wieder Aufbau der Einrichtung und Möbel trägt die Versicherung. Denk auch an den Mehraufwand für Essen.
Ist jedoch Bad, Wohnzimmer und Schlafzimmer nutzbar, trägt m.E. die Versicherung hier nicht die gesamten Kosten.
Also erst mit der Versicherung sprechen. Mietminderung wg. Unbenutzbarkeit Küche 50% von der Brutto-Miete.
Küche (unbenutzbar) Wenn Küche und Toilette unbenutzbar sind, kann der Mieter die Miete um 50 % mindern. LG Berlin, GE 1984, S. 47 = MM 10/1983, S. 14.
Für den Lärm gibts nochmal zw. 10-15%. Ihr könnt natürlich nachts die Trocknungsgeräte ausschalten, dann dauerts aber länger. m.W. kannst Du entweder die Mietminderung oder die Unterbringung in Pension/Hotel in Anspruch nehmen, jedoch nicht beides.
Wenn es sich um einen verhältnismäßig neuen Gebäudeversicherungsvertrag handelt, sind sämtliche Nebenkosten incl. Hotelaufenthalt bis zu 100 Tagen Gegenstand der Gebäudeversicherung. Miete brauchst du dann während dieser Zeit gar keine zu zahlen, da du die Wohnung ja nicht nutzen kannst.
Schäden an deinem eigenen Mobiliar musst du über deine eigene Hausratversicherung regulieren lassen.
Da sollte das agesichert sein. Wenn nicht, ist das das Problem des VERMIETERS
Achtet auch darauf, dass euch die erheblichen Stromkosten nicht in Rechnung gestellt werden. Das passiert leicht über die Nebenkosten.
Besten Dank für die rasche Antwort.
Das 2 Familienhaus ist etwa 6 Jahre alt somit wohl auch die Gebäudeversicherung. Ist diese dann Verhältnismäßig neu ?