Kann mich mein Vermieter wegen Müll im Treppenflur bestrafen?

19 Antworten

Das Treppenhaus ist der Fluchtweg für alle Mieter des Hauses. Fluchtwege muss man frei halten. Ich finde es gut das der Vermieter das durchsetzt.

Sei beruhigt. Der Vermieter darf Dich dafür nicht bestrafen. Nur die staatliche Justiz darf strafen.

Auch die Entsorgungsgebühr von 20 € wird er schwer durchsetzen können, wenn es darauf ankommt.

Ja, wenn Du es darauf ankommen läßt! (Das würde ich Dir nicht empfehlen.)

Wenn Du wieder was rausstellst - was im Übrigen unter keinen Umständen und Ausreden erlaubt ist -, und der Vermieter macht seine Drohung war und berechnet Dir 20 €, kannst Du Dich natürlich dagegen wehren.

Ab dem Moment wird sich der Vermieter aber spätestens schlau machen, wenn er es nicht schon längst ist, und Dir statt der Gebühr eine Abmahnung zu kommen lassen. Diese enthält mit Sicherheit die Drohung, Dich im Wiederholungsfall fristlos zu kündigen.

Außerdem bist Du ab dem Moment ein "Problemmieter". Problemmieter bereiten mehr Arbeit, Ärger und Umstände als nötig und Vermieter reagieren darauf häufig mit der Erhöhung der Miete, denn irgendwie müssen diese unnötigen Umstände auch gedeckt werden.

Am Ende kostet das dann 20 € (+ x) im Monat.

Also, am besten nichts mehr raus stellen.

Das Treppenhaus ist nicht dein persönlicher Müllablageplattz, also kann der Vermieter verlangen, dass du dort keinen Müll lagerst. Wenn du es doch tust, hat er dir angeboten, für dich tätig zu werden, und sich seine Arbeit honorieren zu lassen. Das Angebot brauchst du nicht anzunehmen, du kannst deinen Müll selber entsorgen. Dann hat die liebe Seele Ruh.

Das Strafmonopol liegt beim Staat. Der Vermieter kann sicherlich eine Abmahnung erteilen. Bei mehrmaligen (ggf. gleichen) Verstößen könnte auch die Kündigung des Mietvertrags von Vermieterseite erfolgen. Ob dann eine ordentliche oder fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, hängt vom Maß der Beeinträchtigung ab.

Erstmal kann der Vermieter verlangen, dass bestimmte Gegenstände (wie insbesondere Müll) nicht im Treppenhaus gelagert werden. Das Treppenhaus ist in der Regel nicht zur Alleinnutzung (wie etwa die Wohnung) durch einen Mieter vorgesehen.

Ob eine "Strafe" rechtmäßig ist, hängt von etwaigen Klauseln im Mietvertrag und/oder der Hausordnung ab. Generell ist der Vermieter aber befugt einen Zustand (wie etwa Müll im Treppenhaus) zu beseitigen (in einigen Fällen ist er dazu sogar verpflichtet).

Die Beseitigung kann etwa durch die Aufforderung an den Mieter stattfinden...wie hier geschehen. Hier haftet der Mieter für den Zustand, da er ihn herbei geführt hat. Wenn der Mieter der Aufforderung nicht nachkommt, muss ein anderer Weg gefunden werden. Bei einer Ersatzvornahme beauftragt der Vermieter einen Dritten (etwa eine Firma). Diese Kosten kann der dem Mieter auch in Rechnung stellen (wenn dieser sich nicht gekümmert hat). Wenn der Vermieter es selbst macht, ist der Kostanaufwand schwerer zu berechnen, aber auch hier kann er zivilrechtlich die entstandenen Kosten (Aufwandsentschädigung) einfordern.

Ob Hausordnung, Mietvertrag oder der zuletzt beschriebene Fall der Ersatz- oder Eigenvornahme. Wir bewegen uns hier immer im Zivilrecht (mit ganz ganz wenigen Ausnahmen etwas bei öffentlichen Gebäuden).

Forderungen jeglicher Art können sich daher nur aus dem Zivilrecht (nicht OWiG, pp) ergeben. Daher ist der begriff "Strafe" oder "Verwarngeld / Bußgeld" niemals zutreffend.