Wasserschaden - Küche bei Nachbarn betroffen wer haftet ?

5 Antworten

Wasserschaden - Küche bei Nachbarn betroffen wer haftet ?

Grundsätzlich immer der Schadensverursacher!

Bei Schäden die in einem Gebäude entstehen durch einen Leitungswasserschaden muss die Gebäudeversicherung (bei einer Eigentumswohnung ist dafür meist eine Hausverwaltung zuständig) informiert werden und diese zahlt den Gebäudeschaden.

Die Nachbarin muss ihren Schaden ihrer Hausratversicherung melden.

Wenn der Schadensverursacher feststeht, kann die Gebäudeversicherung, wie auch die Hausratsversicherung diesen in Regress nehmen.

Ob du in Regress genommen werden kannst, kann ich nicht beurteilen, denn ich habe keine Ahnung wie dein Siphon beschädigt wurde.

avirit 
Fragesteller
 25.08.2017, 13:12

Hallo, danke für die Antwort.

In meinem Fall ist niemand an diesem Sifon dran gewesen. Das Haus steht seit 12 Jahren und die Wohnung ist seit ca. 1,5 Jahren mein Eigentum.

Wie das Sifon von alleine kaputt gehen kann weiß ich nicht. Allerdings ist leider genau das passiert.

Also wenn ich das richtig verstehe wäre meine Haftpflicht nur dann zum Schadenersatz verpflichtet wenn ich durch eigenes "rumpfuschen" an dem Sifon, den Schaden verursacht hätte?

Apolon  25.08.2017, 13:13
@avirit

Richtig - nur dann wenn du den Siphon beschädigt hättest und hättest das Wasser weiter laufen lassen.

Deine Annahme ist grundsätzlich richtig.

Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung der WEG.

Schäden am Hausrat der Nachbarin, zahlt die Hausratversicherung der Nachbarin.

Beide Versicherungen können anschließend mit Regressforderung auf dich bzw. deine Privathaftpflicht zukommen. Die Gebäudeversicherung wird das erst bei einem Schaden über 2.500€ tun.

Es müsste ja erstmal geklärt werden, ob du überhaupt haftest. Hast du den Schaden schuldhaft verursacht? Eher nicht. Wobei bei Wohneigentum auch bei Nichtverschulden eine Haftung vorliegen kann.

Du solltest den Fall aber so oder so deiner Privathaftpflicht melden.

Es schadet nichts, wenn die Nachbarin ihre Hausratversicherung dazu mal einschaltet und um Rat fragt. Aber da die Schäden bei ihr ja durch deinen Wasserschaden entstanden sind, ändert das nichts daran, dass deine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen muss.

SaVer79  24.08.2017, 19:48

Die Haftpflicht zahlt nur dann, wenn ein Verschulden (zumindest Fahrlässigkeit) vorliegt und das sehe ich hier nicht

FordPrefect  24.08.2017, 20:51

Käse. Wie im Wort Haftpflicht erkennbar enthalten, setzt eine Deckungszusage eine Haftung voraus. Und die wiederum kann nur schuldhaft verursacht werden. Wo bitte soll denn der OP hier schuldhaft einen Schaden verursacht haben? Wenn die Nachbarin keine Hausratversicherung hat, dann bleibt sie schlicht auf ihrem Schaden sitzen.

Kuestenflieger  24.08.2017, 21:45
@FordPrefect

@fordperfect  : alles juristisch gebildete antworter .  wundert nur das keiner der schüler etwas von "anwalt" einschalten schrieb .

Natürlich ist der fragesteller verursacher und daher haftbar .

Apolon  25.08.2017, 00:15
@Kuestenflieger

Natürlich ist der fragesteller verursacher und daher haftbar .

Wenn er den Siphon selbst beschädigt hat, oder nicht richtig eingebaut hätte, würde ich dir recht geben.

Aber im Text findest du dazu keinen Hinweis.

NamenSindSchwer  25.08.2017, 07:47
@Kuestenflieger

Natürlich ist der fragesteller verursacher und daher haftbar .

Das ist alles andere als "natürlich" und deine Schlussfolgerung daher etwas voreilig.

Soweit mir bekannt ist, ist der Badsifon kein Teil der Installation für den die Gebäudeversicherung haftet. Sie betrifft alles was unterputz ist. Folglich müsste der Sifon dein Eigentum sein. Somit müsstest du meiner Meinung nach haften.

Die Hausratversicherung deines Nachbars hat mit der Sache nichts zu tun, da dein Nachbar nicht der Verursacher des Schadens ist.

NamenSindSchwer  24.08.2017, 19:35

Es spielt keine Rolle wer Eigentümer des schadhaften Gegenstands ist, die Gebäudeversicherung reguliert den Gebäudeschaden ohne wenn und aber. Regressforderungen sind hinterher möglich.

Genau das selbe gilt für die Hausratversicherung der Nachbarin und deren Schaden.

sumi79  24.08.2017, 19:39
@NamenSindSchwer

Die Gebäudeversicherung haftet nur für Sachen, die versichert sind. Bei uns im Haus sind es nur Teile der Installation, die sich im Mauerwerk befinden. Alles außerhalb der Mauern ist durch die Grbäuderversicherung nicht versichert.

NamenSindSchwer  24.08.2017, 19:51
@sumi79

Die Gebäudeversicherung haftet nur für Sachen, die versichert sind.

Richtig.

Die Beseitigung der Schadenursache (der kaputte Siffon) wird vermutlich tatsächlich nicht versichert sein, da dies kein Rohrbruch war. Der daraus resultierende Wasserschaden (welcher den Großteil des Schadens ausmacht) ist selbstverständlich versichert (Einschluss der Gefahr Leitugnswasser vorausgesetzt).

Im übrigen ist die Aussage "alles außerhalb der Mauern ist nicht versichert" auch Unsinn. Zu den versicherten Sachen in der Gebäudeversicherung gehören grundsätzlich alle Bestandteile die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Die können auch außen dran hängen.

SaVer79  24.08.2017, 19:47

Das wäre allerdings eine äußerst seltsame Gebäudeversicherung und ich würde schnellstmöglich in einen anständigen Tarif wechseln

Apolon  25.08.2017, 10:16

Soweit mir bekannt ist, ist der Badsifon kein Teil der Installation für den die Gebäudeversicherung haftet. Sie betrifft alles was unterputz ist. Folglich müsste der Sifon dein Eigentum sein.

Was für ein Unsinn du doch schreibst.

Einfach mal nachdenken!

Nach deinem Hinweis ist alles das, was dem Gebäudeeigentümer gehört und nicht unter Unterputz ist, nicht versichert - weshalb benötigt man dann überhaupt eine Gebäudeversicherung.

Es würden dann weder, die Holztäfelung, noch die Zimmertüren, Haustüren, Fenster, Parkettböden, Dachziegeln usw. gezahlt.

sumi79  25.08.2017, 10:37
@Apolon

"Einfach mal nachdenken!"

Es mag ja sein, dass ich falsch liege, schließlich bin ich kein Rechtsexperte, aber so habe ich das von unserer Hausverwaltung mal erklärt bekommen.

So wie mir das erklärt wurde finde ich es persönlich absolut nachvollziehbar.

Wir haben als Eigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung bei der Sparkasse. 

Sie umfasst den gesamten Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören Wasserleitungen, Stromkabel, Mauern, Fassade, das Dach usw.

Fenster, Türen, Zargen, Heizkörper inklusive Ventile, Abwassersifons sind Privates Eigentum jeder Wohneinheit für sich.

Schäden, die durch Sondereigentum einzelner Eigentümer entstanden sind übernimmt die Gebäudeversicherung angeblich nicht.

Es ist möglich, dass ich da was falsch verstanden habe. Wie bereits erwähnt bin ich weder ein Versicherungsmakler, noch ein Anwalt. 

Und denken bin ich durchaus im Stande.