Wasserrechnung von Vermieter 1 Jahr nach auszug?
Wir haben heute einen Anruf von unserem sehr alten (und sehr geizigen) alten Vermieter bekommen. Sein Sohn hätte letztes Jahr im Sommer aus Versehen eine Mahnung der Wasserrechnung (Nachzahlung) über €590 bezahlt während er im Krankenhaus war.
Nun sollen wir diese noch bezahlen. Wir sind schon seit 1/2 Jahr ausgezogen. Die Kaution hat er behalten. Wir haben alle Mieten, Nachzahlungen etc immer pünktlich bezahlt 7 Jahre lang. Er ist ein echter Geizhals obwohl er viele viele Häuser hat.
Kann er denn jetzt noch nach 1 Jahr aus dem Nichts eine Rechnung an uns wenden obwohl alles gekündigt und abgewickelt ist?
6 Antworten
Eigentlich nicht.
Müsst ihr nicht zahlen.
Im Zweifelsfall kann der ehemalige Vermieter einen Mahnbescheid beantragen.
Gegen den Mahnbescheid könnt ihr Widerspruch einlegen. Das Gericht prüft dann, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Zuvor rate ich euch, euch bei einem Anwalt beraten zu lassen.
Neben den ganzen sonstigen -richtigen- Antworten zum 2. Absatz deiner Frage: Wir sind schon seit 1/2 Jahr ausgezogen. Die Kaution hat er behalten.
Wieso? Gab es noch Probleme mit dem Übergabeprotokoll, wurden Schäden angemeldet etc? Ehrlich gesagt, ich würde darauf nicht verzichten und ihn schriftlich um Abrechnung der Nebenkosten ersuchen (immer natürlich wenn es keinen Grund für die Einbehaltung gab) Er darf nicht die ganze Kaution behalten, sondern nur den für die spätere Abrechnung mit den Energieträgern üblichen Teil.
Wenn er jetzt mit einer nicht mehr einzufordernden Rechnung als Ausgleich kommt, wird das möglicherweise auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.
Schadenersatzansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis sind nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung verjährt. Demzufolge die Zahlung verweigern.
Zumal hier der Sohn eine Doppel-Zahlung geleistet hat. Da soll sich der / sein Vater von ihm das Geld holen
Herzlichen Dank!
Wenn es gerechtfertigt ist, kann er auch jetzt noch eine Nachzahlung verlangen. Zum Beispiel wenn eine endgültige Nebenkostenabrechnung erst im nächsten Kalenderjahr vorliegt. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein, wenn schon alles abgewickelt wurde.
Die Mahnung ist ja wohl sein Problem. Er hat eine Zahlungsfrist verpasst.
Soweit es sich um Nebenkosten aus 2021 handelt, kann er die Nachforderung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung geltend machen - sollte es sich um Kosten aus 2020 oder gar noch älter handeln, hat dieser Ex-Vermieter ... OPech gehabt.