Forderung von Vermieter nach Auszug 12 Monate später?


12.05.2022, 07:03

Es handelt sich um die Wasserrechnung aus dem Jahr 2021 für das Jahr 2020!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Üblicherweise ist die Abrechnung für ein Kalenderjahr. Aber es kann auch sein, daß der Abrechnungszeitraum nicht am 1. Januar beginnt, sondern an einem anderen Tag im Jahr. Der Vermieter muss aber die Unterlagen schriftlich vorlegen. Telefonische Anforderungen haben keine Gültigkeit und sind noch dazu nach Aufforderung, das zu unterlassen, eine Aufdringlichkeit. Ein Recht, deswegen im Haus vorbeizukommen hat er nicht. Die Tatsache daß der Verbrauch fast das dreifache beträgt und der Vermieter keine Unterlagen vorlegt, legen den Verdacht nahe, daß es hier nicht ehrlich zugeht. Jeder Mieter hat das Recht die Unterlagen zu bekommen. 850€ für Wasser allein ist ohnehin schon sehr hoch, soviel ich weiß, ist es gar nicht zulässig, die Kaution damit zu verrechnen.

mistafunkyd 
Fragesteller
 11.05.2022, 22:56

Vielen Dank! Ich kann schon von ihm verlangen dass er mir wenigstens die Rechnung schickt? Und ich will nicht dass er bei uns vorbeikommt! Ich muss ihn doch auch nicht reinlassen, oder?

wolfrein  11.05.2022, 22:58
@mistafunkyd

Nein, musst du nicht. Du hast ein Anrecht auf eine schriftliche , ordnungsgemäße Rechnung. Bestehe darauf und lass dir nichts anderes weismachen.

mistafunkyd 
Fragesteller
 12.05.2022, 07:04

@wolfrein Es handelt sich um die Wasserrechnung aus dem Jahr 2021 für das Jahr 2020!

Dieses Jahr hatten wir nach Auszug noch 96€ zu begleichen was wir auch getan haben.

Es ist also mindestens 1 Jahr her um

welche Rechnung es sich handelt und die er verbummelt hat. Muss ich das auch noch bezahlen?

wolfrein  12.05.2022, 09:59
@mistafunkyd

Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Rechnung vorlegen, wenn also der Abrechnungszeitraum vom 1.1. 2020 bis 1.1.2021 geht, so ist die Frist abgelaufen. Wenn der Vermieter diese Frist verpasst, müssen keine Nachzahlungen geleistet werden, festgehalten im BGB Paragraph 556.

mistafunkyd 
Fragesteller
 12.05.2022, 10:21
@wolfrein

Herzlichen Dank!

Ja das kann er.

Übrigens würdest du es als Vermieter wohl auch so handhaben und es nicht einfach bezahlen.

mistafunkyd 
Fragesteller
 11.05.2022, 22:41

Aber kann ich wenigstens verlangen dass er mir einfach eine Rechnung per Post schickt? Ich möchte es nicht in unserem neuen Haus mit ihm am Tisch besprechen.

EvangelionRN  11.05.2022, 22:43
@mistafunkyd

Meine Güte der soll es einfach abgeben und dann schmeißt du ihn wieder raus.

Wo ist das Problem?:)

mistafunkyd 
Fragesteller
 11.05.2022, 22:54
@EvangelionRN

Das er 30 Minuten in einen anderen Landkreis fahren muss und ich ihn nicht mehr sehen will!

Ohne das alles zu lesen.

Nebenkosten können bis zum Ende des Folgejahres abgerechneten werden.

Das geht also bis 31.12.23

mistafunkyd 
Fragesteller
 11.05.2022, 22:55

@DerEinsiedler Aber kann ich wenigstens verlangen dass er mir einfach eine Rechnung per Post schickt? Ich möchte es nicht in unserem neuen Haus mit ihm am Tisch besprechen.

DerEinsiedler  12.05.2022, 08:57
@mistafunkyd

NAtürlich muss er dir eine detaillierte Abrechnung schriftlich zukommen lassen. (Wie jedes Jahr sonst auch - habt ihr nie die Nebenkosten abgerechnet?)

mistafunkyd 
Fragesteller
 12.05.2022, 09:13
@DerEinsiedler

Doch klar. Aber das Wasser ging direkt an die Gemeinde, die Rechnung aber an ihn und er hat sie dann ‚reingeschmissen‘…

DerEinsiedler  12.05.2022, 09:32
@mistafunkyd

dann soll er sie dir halt schicken...

Ja, kann er. Der normale Abrechnungszeitraum ist ja in etwa so lang.

mistafunkyd 
Fragesteller
 11.05.2022, 23:06

@Meinneuername Aber kann ich wenigstens verlangen dass er mir einfach eine Rechnung per Post schickt? Ich möchte es nicht in unserem neuen Haus mit ihm am Tisch besprechen.

MeinNeuerName  12.05.2022, 18:04
@mistafunkyd

Klar, das per Post abzuwickeln, wäre ohnehin der normale Weg, denn Du könntest ja nach dem Auszug auch in Kambodschistanien leben, da würde er ja auch nicht extra anreisen wollen. Dir steht eine detaillierte Abrechnung und Einsicht in seine Originalunterlagen (z.B. Stadtwerke-Rechnungen) zu.

Er ist im Recht.

mistafunkyd 
Fragesteller
 11.05.2022, 22:24

Herzlichen Dank!

mistafunkyd 
Fragesteller
 11.05.2022, 23:07

@zanderfreund Aber kann ich wenigstens verlangen dass er mir einfach eine Rechnung per Post schickt? Ich möchte es nicht in unserem neuen Haus mit ihm am Tisch besprechen.