Mietminderung bei vorauss. 3 Tagen kein fliesend Wasser und kein Abwasser

5 Antworten

Hi,

Wohnungsmängel berechtigen den Mieter die Miete zu kürzen. Je nach Ausmaß der Wohnwertbeeinträchtigung bis zu 100 Prozent. Nach dem Gesetz ist die Miete sogar automatisch gemindert, solange der Mangel vorliegt.

Wann darf gemindert werden ?

Immer dann, wenn die Wohnung nicht mehr im ordnungsgemäßen Zustand ist, wenn technische Anlagen in der Wohnung oder im Haus nicht funktionieren, sind das Wohnungsmängel. Zum Beispiel: Undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelflecken, defekte Heizung, Ausfall der Warmwasserversorgung oder verstopfte Abflüsse. Auch Lärmbelästigungen im Haus, aus der Nachbarschaft oder Lärm aus einer Diskothek bzw. Schmutz und Krach von einer benachbarten Baustelle können Mängel sein. Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter den Mangel verschuldet oder verursacht hat.

Wann nicht?

Die Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat, der Mangel nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung führt oder der Mangel schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlag.

Wie wird gemindert?

Der Vermieter muss sofort und am besten schriftlich über die Wohnungsmängel informiert werden. Dann kann die Miete gemindert werden. Sie muss beim Vermieter nicht beantragt oder angemeldet werden. Ist die Überweisung einer gekürzten Miete am Monatsende nicht möglich, weil die Miete am Monatsanfang gezahlt wird, muss der Mieter im nachfolgenden Monat die Miete kürzen.

Wie viel darf gemindert werden?

Entscheidend ist das Ausmaß der Wohnwertbeeinträchtigung. Je stärker sich die Mängel auswirken, desto mehr darf die Miete gekürzt werden. Berücksichtigt werden muss auch, ob die ganze Wohnung oder nur einzelne Räume mangelhaft sind und wie lange die Wohnwertbeeinträchtigung andauert.

eine Liste ist auch dabei, wieviel % Du kürzen darfst.

http://www.eurogrube.de/spartipps-und-tricks/mietminderung.htm

Nein, bei 3 Tagen kein Wasser zur Reparatur kann man noch keine Miete kürzen! Es handelt sich ja um eine notwendige Reparaturmaßnahme die zeitlich stark begrenzt ist. Bei einem solch kurzen Zeitraum ist eine Mietminderung noch nicht möglich. Ihr müßt halt euch mit Wasser eindecken (Badewanne). Ist zwar unangenehm aber noch nicht unbewohnbar. Sei froh dass du nicht mal ne Wóche in freier Natur verbringen mußt. Denn wüßtest du zu schätzen, was es heißt fliesendes Wasser dauerhaft zu haben

sicher kann er die miete mindern, die mietsache ist mangelhaft für den zeitraum

der vermieter muss daran nicht schuld sein

es genügt, dass die mietsache nicht in ordnung ist, weil das ist halt deine pflicht als vermieter, nur eine wohnung von 100% bringt 100% miete

Sei froh dass du nicht mal ne Wóche in freier Natur verbringen mußt

da will aber niemand dann miete haben....

Selbstverständlich kann man die Miete mindern, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Die Dauer oder Unvermeidbarkeit/Notwendigkeit sind dabei dafür völlig irrelevant, entscheidend ist allein, ob die Einschränkung erheblich ist. Und niemand wird wohl ernsthaft behaupten wollen, dass das Fehlen von fließendem Wasser/Entwässerung als Einschränkung unerheblich ist...

@XtraDry

Morgen XtraDry, wie recht Du hast.

LG Sophia

mietminderung auf jeden fall , vieleicht sogar in der bauphase eine unterkunft aber das kann nur evt. ein mietverein entscheiden vieleicht hast du die möglichkeit in deiner nähe..

nein, mietervereine entscheiden so was nicht

wenn entscheidet das ein richter

ja kannst du

ist wichtig auf den vermieter wütend zu sein, soll er zaubern?

hex hex und alles ist wieder heile, ohne aufbuddeln etc?

ersatzklos haben vermieter meist auch nicht auf vorrat rumliegen

Ja, 10 % der monatlichen Warmmiete...

wegen 3/30 (monat) und weil praktisch nutzlos oder einfach so nen wilkürlicher wert?

@Muffputter

100 %ige Mietminderung für 1/10 des Monats...

@XtraDry

jo ok, so meinte ich es