Was würde passieren, wenn die Bundeskanzlerin verhaftet werden würde?

8 Antworten

Die Bundeskanzlerin besitzt keinen aus ihrem Amt ergebenden Schutz gegen Freiheitsentziehungen. Allerdings besitzt sie als BT-Angehörige nach Art. 46 Abs. 2 GG Immunität. Eingriffsmaßnahmen (auch Festnahme oder Haft) im Strafverfahren gegen sie wären von der Genehmigung des Bundestages abhängig; Ausnahme bei Ergreifung auf frischer Tat oder bis zum Ablauf des folgenden Tages nach der Tat. Unabhängig, ob sich der Angeordnete im Bundestag aufhält, die Immunität gilt im gesamten Geltungsbereich des StGB.

Durchaus denkbare Beispiele wären Alkoholfahrten eines Bundestagsangehörigen, dem sofort nach der Tat zwangsweise Blut entnommen wird.

Allerdings schützt die Immunität des Art. 46 Abs. 2 GG nicht vor einem Polizeigewahrsam aus gefahrenabwehrenden Gründen.

Übrigens schreibst du in einem Kommentar, dass ein SEK auch ohne Genehmigung den Bundestag stürmen würde. Die Annahme ist falsch. Die Polizei darf im Bundestag weder durchsuchen noch beschlagnahmen. Siehe dazu Art. 40 Abs. 2 GG. Die Art. 40 und 46 schützen das Funktionieren des Parlamentes; sie verhindern, dass das Strafrecht benutzt wird, um Regierungsentscheidungen zu beeinflussen.

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 15:29

Ok. Wenigstens einer, der eine einigermaßen vernünftige Antwort zustande bringen konnte.

Die aktuelle Bundeskanzlerin ist nicht nur Regierungschef sondern auch Abgeordnete und unterliegt daher der Immunität. Bevor gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet werden kann, muss der Präsident des Bundestages ihre Immunität aufheben.

Ohne, dass ein Strafverfahren eingeleitet ist, gibt es keine Verhaftung.

Zudem wird es eh keine Gründe für eine Verhaftung der Bundeskanzlerin geben, denn in Haft geht man, nachdem man verurteilt ist.

Die Bundeskanzlerin ist ein Person des öffentlichen Interesses und jeder Schritt von ihr kann verfolgt werden. Die Person kann nicht spurlos verschwinden, es gibt als keine Fluchtgefahr.

Je nach Straftat besteht zwar noch die Möglichkeit der Verdunkelung, aber bevor man eine Strafverfahren gegen den Regierungschef einleitet ist das im Regelfall so ausermittelt, dass auch keine Verdunklungsgefahr besteht.

Einzige Frage, die ich noch nicht ausgegooglet hab, wer kann die Regierungschefin "einstweilig beurlauben", falls sie ihre Amtsgeschäfte nicht freiwillig ruhen lässt.

Eine Verhaftung Merkels wäre durchaus möglich, wenn es den Willen dazu gäbe. Nur wird diese durchaus reizvolle Vorstellung wohl am fehlenden Willen in den verantwortlichen Stellen scheitern.

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 00:34

Kann das sein? ... Fehlt es möglicherweise nur daran? .... Ist es Angst? Vorwiegend vielleicht wirklich Angst vor Veränderung? Vor medialem Feuer oder gar vor etwas "unbekanntem"...? ... Gut, ich mein', was wollen Ntv und die anderen Flachzangen schon berichten... wie und wohin würden die sich stellen mit ihrer Berichterstattung, wenn sowas wirklich mal passiert und die Bundeskanzlerin wirklich in irgendeiner Art und Weise verhaftet wird oder wenigstens "aus dem Amt gekickt" wird und dann eben vor Gericht gezogen wird... Da stehen dann Viele ziemlich dumm da, würde ich mal vermuten.

OnkelHoffmann  25.05.2020, 01:01
@110101101

Angst ist glaube ich weniger das Motiv. Ich glaube, es gibt in den Köpfen der meisten Leute einfach die Wunschvorstellung, dass Staatschefs integre Persönlichkeiten sind. Die Vorstellung, dass die eigene Regierung kriminell sein könnte, ist vielen Leuten einfach zu unangenehm, um sie zuzulassen. So nach dem Motto, was nicht sein darf, das kann auch nicht sein. Erst, wenn es mal ums Eingemachte geht, wenn es Menschen wirtschaftlich wirklich schlecht geht, wenden sie sich gegen ihre Regierung und fegen sie aus dem Amt.

PatrickLassan  25.05.2020, 14:35

Reizvoll für einen offensichtlichen AfD-Fanboy?

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 15:33
@PatrickLassan

Wie kommst du auf die absonderliche These, ich sei ein "AfD-Fanboy"?

Unsachlicher Kommentar. Gemeldet.

PatrickLassan  25.05.2020, 15:53
@110101101

Du nicht, OnkelHoffmann schon.

Immunität. Diese müsste erst aufgehoben werden..

Passiert das nicht wäre die Verhaftung illegal. Zudem muss ein Haftbefehl erlassen werden bzw. begründeter Verdacht

zudem die Polizei darf den Bundestag Bsp nicht ohne weiters betreten

nur wenn das alles erfüllt ist darf die Kanzlerin verhaftet werden

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 00:04

Ja, aber ich gehe ja von dem Fall aus, wo die Kanzlerin im Bundeskanzleramt sitzt. Der Bundestag ist der Bundestag. Das weiß ich. Dort hat, soweit ich weiß, der Bundestagspräsident das Hausrecht und dort gibt es die Polizei beim Deutschen Bundestag oder wie die heißt. Und deren Chef ist meiner Kenntnis nach tatsächlich auch der Bundestagspräsident. Aber selbst da, würde ich vermuten, dass wenn in den Gebäuden des Reichstages schwere Straftaten begangen werden würden, dass ein "Trupp" LKA-Beamte oder BKA-Beamte nicht zögern würden, in das Gebäude zu stürmen, um Tatverdächtige raus zu holen.

Und wie gesagt: Die Frage ist, welche Immunität ist das genau und wann und wie kann die aufgehoben werden und durch wen. Und... ich gehe ja theoretisch von dem Fall aus, dass bereits "alle" gegen sie sind, so mehr oder weniger. Also, sagen wir mal, dass einerseits die Grundstimmung bei vielen Landespolizeien und bei der Bundeswehr so ist, dass man nicht gut auf sie zu sprechen ist...^^ Und gehen wir einfach mal davon aus, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes und Staatsanwälte die Bundeskanzlerin im Knast oder wenigstens nicht mehr im Amt sehen wollen. Und gehen wir einfach mal davon aus, dass etwaige Vorhaben auch durch den Generalbundesanwalt, den Präsidenten des Bundespolizei und den Präsidenten des BKA's unterstützt werden. Würde doch schicken, oder?

Etwaige andere Behörden würden wahrscheinlich außen vor sein und sich bedeckt halten.

Das Ganze wäre ja mit absoluter Sicherheit auch ein totales politisches Erdbeben von fast globaler Bedeutung. Das wäre doch ein riesen Fest der Gerechtigkeit. :D

Damit würde wahrscheinlich generell Manches auch in Frage gestellt werden. Da würde vermutlich auch Manches aufgedeckt werden. So gewisse Verstrickungen... Das wäre doch echt abenteuerlich.

PatrickLassan  25.05.2020, 11:16
@110101101

'Abenteuerlich' sind deine Vorstellungen.

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 12:44
@PatrickLassan

Tja.... Tut mir ja leid für dich, wenn du nicht so viel Phantasie hast.

PatrickLassan  25.05.2020, 14:34
@110101101

Zuviel Phantasie ist auch nicht gut, außer man ist Schriftsteller.

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 15:26
@PatrickLassan

Wenn du meinst... Ich setze mich jedenfalls weiterhin für mehr Demokratie ein.

Selbst der Bundestagspräsident hat nun eigene Worte entgegen der Mainstream-Meinung über die Corona-Proteste gefunden!

Und wenn sich jetzt die Mainstream-Meinung irgendwann wieder dreht und die Menschen plötzlich nicht mehr verunglimpft werden, sondern als das angesehen werden was sie sind, nämlich Bürger, die berechtigte Sorgen haben und ihre Meinung kundtun, dann fallen Leute wie du auch wieder um.

Und von deiner Sorte gibt es hier noch ein paar andere Nutzer, die auch immer gegen mich sind - aus Prinzip. Nicht weil ich falsch läge, sondern weil man meine Einstellung und meine Argumente per se ablehnt. Aber... Ihr (die wenigen, die sich angesprochen fühlen dürfen), ihr seid Fähnchen im Wind.

Ihr habt mich in der Vergangenheit schon nicht beeindruckt und ihr tut es auch heute nicht. Ganz gleich wie oft und wie aggressiv man versucht mir zu unterstellen, ich sei rechtsradikal oder linksradikal oder ein Verschwörungstheoretiker oder ein Betreuungsfall oder ein Realitätsverweigerer oder oder oder... Da könnt' ihr auch weiterhin glänzende Polemiken aufschreiben und Sprüche raus knallen.

Das wird an den Realitäten nichts ändern und an meiner politischen Einstellung, die Vielen gar nicht klar zu sein scheint, auch nicht.

Und je öfter ihr euren Unsinn und eure Sprüche wiederholt, desto besser für mich.

PatrickLassan  25.05.2020, 15:56
@110101101

Ich fühle mich nicht angesprochen. Mein Kommentar bezog sich im Übrigen ausschließlich auf das Thema der Frage und auf keinen deiner anderen Beiträge.

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 16:48
@PatrickLassan

Du hast echt Probleme.

PatrickLassan  25.05.2020, 16:49
@110101101

Angesichts einiger deiner Beiträge hier hast du wohl eher Probleme oder zumindest sehr viel Langeweile.

Boltze  25.05.2020, 20:47
@110101101

Es braucht eben einen Haftbefehl. Aber der kann auch nur vollstreckt werden, wenn die Staatsanwaltschaft vorher beim Bundestagspräsidenten die Aufhebung der Immunität beantragt und der Bundestag dem zugestimmt hat. Und so einfach kriegt man einen Haftbefehl nicht. Schlechte Stimmung bei den bayerischen Gebirgsschützen reicht nicht aus. Das BKA oder die Bundespolizei haben damit auch nichts zu tun. Auch ist der Präsident des BVerfG kein Haftrichter.

Die Bundeskanzlerin geniesst Immunität. Also wird die nicht verhaftet. Punkt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
nanfxD  24.05.2020, 23:48

Kann aufgehoben werden

Willwissen100  24.05.2020, 23:50
@nanfxD

Ja. Der Prozess dazu dauert länger als die Amtszeit. Also ein relativ sinnloses unterfangen. Aber theoretisch anwendbar.

nanfxD  24.05.2020, 23:51
@Willwissen100

Quatsch, das würde relativ schnell gehen🤷‍♂️ Könnte auch nur Stunden dauern

110101101 
Fragesteller
 24.05.2020, 23:53
@Willwissen100

Dass das Argument kommt... Mit der Immunität, war mir klar... Aber, ich denke halt... Die kann und muss aufgehoben werden, falls sehr schwerwiegende und vlt. auch mehrere Straftaten vorliegen. Ich würde gerne mal wissen: Genießt die BK die selbe Immunität wie MdB's? Oder gibt es für die auch nochmal eine besondere Gesetzgebung? Wer genau ist denn da zuständig für die Aufhebung der Immunität? Sie selbst oder was?

Willwissen100  24.05.2020, 23:53
@nanfxD

Dann hat die Kanzlerin einen Amoklauf gemacht. Denke, das Szenario ist unwahrscheinlich.

nanfxD  24.05.2020, 23:54
@Willwissen100

Ja dann würde sowas passieren 😂 da würde das sek kommen

Willwissen100  24.05.2020, 23:55
@110101101

Das Aufheben muss durch eine getrennte Gewalt geschehen. Also das Parlament oder ein Gericht.

nanfxD  24.05.2020, 23:57
@Willwissen100

Nicht zwingend, wenn sie im laufe des Tages oder des darauffolgenden verhaftet wird. Siehe 46 II GG

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 00:09
@Willwissen100

Ja....! Gerne... Das dürfte doch keine große Schwierigkeit sein. Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegt eigentlich... da finden sich doch genug Richter und/oder Gerichte, die doch vermutlich nur darauf warten die Immunität aufheben oder einen Haftbefehl erlassen zu können.^^

furbo  25.05.2020, 06:38
@Willwissen100
Dann hat die Kanzlerin einen Amoklauf gemacht. Denke, das Szenario ist unwahrscheinlich.

Und wenn sie es machen würde:

1. Immunität gilt nur für Strafverfahren, polizeiliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr - die bei einem Amoklauf zum Tragen kämen - wären davon nicht erfasst.

2. Auf frischer Tat und bis zum Ablauf des folgenden Tages dürfen strafrechtliche Maßnahmen auch bei BT-Abgeordneten durchgeführt werden.

Bei einem Amoklauf wäre also nur dann eine Genehmigung erforderlich, wenn der Amoklauf beendet wäre und sie zwei Tage später aufgegriffen würde.

Die Immunität würde dann durch den BT aufgehoben werden.

furbo  25.05.2020, 06:40
@110101101

Richter dürfen die Immunität nicht aufheben.

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 15:31
@furbo

Das ist auch nicht normal, dass Personen, die in Regierungsämtern sind, gleichzeitig auch noch ein Bundestagsmandat haben...

furbo  25.05.2020, 17:11
@110101101

Das ist normal. Nenne mir bitten einen Minister, der kein BT-Abgeordneter ist.

110101101 
Fragesteller
 25.05.2020, 21:50
@furbo

Das ist ja das Problem... Dass das bei allen der Fall ist! Das ist nicht normal! Und das wurde auch oft genug und richtigerweise in öffentlich-rechtlichen Medien diskutiert und kritisiert. Soweit ich weiß hat auch Frank Plasberg das mal zum Thema gemacht.

Wofür, mit welchem Recht und warum soll ein Minister gleichzeitig auch Abgeordneter sein?

Boltze  25.05.2020, 20:49

Immunität genießt sie nicht als Bundeskanzlerin (im Gegensatz zum Bundespräsidenten), sondern als Mitglied des Bundestages. Wenn allerdings die Staatsanwaltschaft beim Bundestagspräsidenten die Aufhebung der Immunität beantragt und halbwegs vernünftige Gründe nennt, ist das eine reine Formsache. Kommt immer wieder vor.