Was wird vom 450€ Job noch an Geld abgezogen wenn man Unterhalt der Eltern bekommt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast,deine Eltern leistungsfähig sind und dich nicht mehr bei sich wohnen lassen,mal vorausgesetzt das es hier z.B. nicht zu Gewaltakten kam und deine Eltern dich zu recht vor die Tür gesetzt haben,dann stünde dir erst mal Barunterhalt zu !

Laut Düsseldorfer Tabelle würden das dann in der Regel 735 € pro Monat sein,inkl.dem Kindergeld,dass können deine Eltern dann mit dem Unterhalt verrechnen,auch eigenes Einkommen mindert den Unterhaltsanspruch.

Der Bedarf kann aber auch erhöht sein,z.B. durch KK - Beitrag und Studiengebühren usw.

Allerdings kann ich dir nicht genau sagen wie dein Erwerbseinkommen auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet werden könnte,weil du ein Fernstudium machst und nicht normal studierst.

Denn dann würde deine Hauptbeschäftigung dein Studium sein,du müsstest also nicht nebenbei arbeiten gehen,deshalb dürfte dann von deinem Einkommen max.ein Teil auf den Unterhalt angerechnet werden,dass müsste dann aber durch die Eltern bei Gericht beantragt und dann die Höhe der Anrechnung entschieden werden.

Von sich aus dürften die Eltern nicht irgend einen Betrag oder sogar dein volles Einkommen auf deinen Unterhaltsanspruch anrechnen.

Normal könntest du dann für Aufwand erst mal bis ca. 90 € pro Monat abziehen und vom Rest dürfte dann max. 50 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.

FloBashir 
Fragesteller
 18.10.2016, 16:03

Alles klar , danke für die ausführliche Antwort! :)

isomatte  23.10.2016, 18:03
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Zuerst einmal müsste geklärt werden, ob du überhaupt einen Unterhaltsanspruch an die Eltern hättest.....

Denn Eltern müssen nur den Lebensunterhalt ihres Kindes während der ersten Ausbildung/ Studium finanzieren, wenn diese(s) auf dem schnellstmöglichen Weg absolviert wird ....

  • Dies trifft für einen Vollzeitstudenten entsprechend der Regelstudienzeit zu, nicht unbedingt für einen Fernstudenten, der als "Hauptbeschäftigung" einem Vollzeitjob nachgehen könnte...

Für einen Azubi/ Studenten, der nicht mehr bei den Eltern lebt, liegt der "unterhaltsrechtliche Bedarf" bei insgesamt 735 Euro, inklusive Kindergeld. Die Eltern müssten insgesamt also noch max. 545 Euro Unterhalt zahlen.

  • Das Einkommen eines Azubis würde (bis auf einen Freibetrag von 90 Euro für seine Fahrtkosten etc.) in voller Höhe auf diesen Anspruch angerechnet, die Elter müssten also weniger oder ggf. gar keinen Unterhalt mehr leisten.
  • Bei einem Vollzeitstudenten, von dem nicht verlangt wird, einen Nebenjob auszuüben, würde deshalb nicht das vollständige Einkommen angerechnet. Da sich durch einen Nebenjob aber voraussichtlich die Studienzeit und somit Unterhaltspflicht der Eltern verlängern würde, wird das Einkommen aus diesem Nebenjob (nach Abzug des Freibetrages) zur Hälfte angerechnet.

Wärst du Vollzeitstudent (erste Ausbildung), würde von deinen 450 Euro nach Abzug des Freibetrages die Hälfte auf deinen Unterhalt angerechnet, die Eltern müssten dir dementsprechend weniger als die 545 Euro zahlen. Das Kindergeld müssten sie an dich weiterleiten. 

Wird dir auch während des Fernstudiums ein Unterhaltsanspruch an die Eltern zugesprochen (den müsstest du ggf. erst einmal von ihnen einfordern, bzw. einklagen), 

  • könnte dir ggf. dein gesamtes Einkommen (abz. Freibetrag) angerechnet werden, 
  • evt. auch ein fiktives Einkommen, welches du eigentlich in einem Vollzeitjob erzielen könntest - denn bei einem Fernstudium ist ein Vollzeitjob zumutbar.

Deine Eltern müssten dir "freiwillig" nichts zahlen - ohne einen entsprechenden "Titel" wären sie nicht zu Zahlungen verpflichtet.

Wenn du einen Titel gegen sie erwirken würdest, müssten sie dir maximal den Lebensunterhalt in Höhe deines unterhaltsrechtlichen Bedarfs von 735 Euro (inkl. Kindergeld) finanzieren.

  • Darüber hinaus gehenden "Mehrbedarf" müssten sie nur finanzieren, wenn sie über den laufenden Unterhalt hinaus noch "leistungsfähig" wären, also über entsprechend hohes Einkommen (nicht aber Vermögen, Besitz o.ä.) verfügen würden...
  • Als Mehrbedarf würden dann z.B. Semestergebühren (kein Beitrag für Privatuni o.ä.) zählen oder Krankenkassenbeiträge, wenn du nicht mehr bei den Eltern oder über den Job versichert sein könntest.... Kosten für Versicherungen, Auto, überteuerte Wohnung u.ä. wären kein Mehrbedarf, müssten also nicht von den Eltern getragen werden.

Deine Eltern mögen ja unterhaltspflichtig sein, jedoch musst du deinen erhöhen Bedarf nachweisen. So pauschal 600€ müssen sie dir nicht zahlen, denn lt DüsseldorferTabelle hättest du einen Bedarf von 735€, um deine kompletten Lebenshaltungskosten zu decken. Das KG dürftest du  genauso zur Deckung  deines Bedarfs anrechnen und ebenfalls die 450€ (bzw abzüglich von 90€ für berufsbedingten Mehrbedarf). Btw: im Bedarfssatz sind 360€ für Warmmiete enthalten. Du kannst dich ja auch mit einem WG- Zimmer begnügen. 

735 - (190+ 360) = 185€. 

Das Auto kannst du dir dabei abschminken. LG 

deine eltern müssen überhaupt keinen unterhalt für dich bezahlen. warum auch? weder bist du in ausbildung noch in einer schule die den ganzen tag ausfüllt. von daher kannst du dein arbeitspensum erhöhen auf vollzeit und darfst schauen wie du dich selbst unterhältst

auch wenn meine Eltern in Zukunft 600€ Unterhalt für mich zahlen müssen

das müssen die ganz sicher nicht, wenn du wegen streitigkeiten ausziehst...

FloBashir 
Fragesteller
 18.10.2016, 14:41

Mein Anwalt sieht das anders. Sie haben mich rausgeworfen, von daher sind die bis ich 25. bin oder eine Ausbildung abgeschlossen habe Unterhaltspflichtig

Saisonarbeiter3  18.10.2016, 14:41
@FloBashir

warum fragst du dann hier überhaupt, wenn du einen anwalt hast und zahlen kannst?

scharrvogel  18.10.2016, 14:51
@FloBashir

da hast du aber einen sehr unfähigen anwalt. die zahl 25 ist reine fiktion und deine eltern müssen überhaupt keinen unterhalt zahlen bis dahin, wenn du noch keine ausbildung abgeschlossen hast.

du bist nicht mal in ausbildung und solange du das nicht bist, ist ebenfalls kein cent fällig.

wenn du einfach ausgezogen bist und angenommen du hättest anspruch auf unterhalt; dann fließt kein cent, da sie dich einfach in dein zimmer verweisen.

FloBashir 
Fragesteller
 18.10.2016, 14:45

Ich habe meinen Anwalt vor längerer Zeit gefragt. Aber ob ich meinen Job weiterhin ohne Abgaben behalten kann, hatte ich damals nicht erfragt.

Ich würde solange es geht keinen Anwalt  mit einbeziehen .. Ist schon so nicht sehr leicht mit sich zu Vereinbaren, die Eltern um Unterhalt zu bitten.

scharrvogel  18.10.2016, 14:53
@FloBashir

ja na sicher, dein bedarf läge in vollausbildung oder vollschulausbildung bei 735 euro, davon abgezogen wird volles kindergeld und volles einkommen - somit verbleibt eine lücke von 95 euro. - du bist aber nicht in auskunft und wenn deine eltern dich in dein zimmer verwiesen, bleibt nix für dich. essig die sache.